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Anlage

Merkblatt

(Stand: Mai 1985)

Botschaft

der Bolsch. Gnisinskaja UL 17 Bundesrepublik Deutschland Moskau

Moskau Tel: 252 55 21

Die Beschaffung von Urkunden aus der UdSSR

l. Antragsteller

1. Auf Antrag von deutschen Staatsangehörigen, die ein berechtigtes Interesse an einer Urkunde glaubhaft machen, kann die Botschaft das sowjetische Außenministerium im Rahmen des Urkundenanforderungsver-fahrens um die Beschaffung von Urkunden aus der UdSSR bitten.

2. Staatsangehörige anderer Staaten einschließlich der sowjetischen Staatsangehörigea die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wenden sich mit der Bitte um Beschaffung von Urkunden aus der UdSSR an die sowjetische Botschaft in Bonn, Waldstraße 42, 5300 Bonn Z an das sowjetische Generalkonsulat in Hamburg, Am Feenteich 20, 2000 Hamburg oder an das sowjetische Generalkonsulat in Berlin (West), Reichensteiner Weg 34—36, 1000 Berlin 33.

3. Benötigt eine deutsche Behörde, ein deutsches Gericht oder auch ein deutscher Sozialversicherungsträger Urkunden aus der UdSSR, so können diese Stellen die Botschaft unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Betroffenen, im Rahmen der Rechts- oder Amtshilfe um Beschaffung von Urkunden aus der UdSSR bitten').

II. Erforderliche Angaben

1. Die Anforderung von Urkunden im Rahmen des Ur-kundenanforderungsverfahrens ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller alle Angaben vollständig zur Verfügung stellt die zum Auffinden der betreffenden Urkunde in den Archiven benötigt werden.

Fehlende Angaben können weder durch die Botschaft noch durch die sowjetische Seite beschafft werden (siehe auch Ziffer V l c).

2. Diesem Merkblatt ist als Anlage ein Fragebogen beigefügt, der zweckmäßigerweise von jedem Antragsteller ausgefüllt werden sollte. In jedem Fall müssen die Angaben zum Namen vollständig sein (Familienname, Geburtsname, früher geführte Namen, alle Vornamen, Vatersname). Alle Ortsangaben müssen einwandfrei identifizierbar sein (Unionsrepublik, Oblast/Gebiet, Rayon/Kreis, Ort, gegebenenfalls nächstgrößere Ortschaft).

3. Bei der Transkription von lateinischen in kyrillische Buchstaben können Differenzen in der Schreibweise auftreten. Es wäre hilfreich, wenn Antragsteller, die dazu in der Lage sind, die Personen- und Ortsangaben auch in kyrillischer Schrift machen.

5. 7. 85 (1)

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m. Verfahren

Die Botschaft prüft die Vollständigkeit der Angaben und übersetzt sie ins Russische.

Sie leitet den Antrag sodann auf diplomatischem Wege an das sowjetische Außenministerium weiter. Hierbei ist es unerläßlich, die Privatanschrift des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland anzugeben.

Sollten beim Antragsteller Einwände gegen die Weiterleitung seiner Privatanschrift an die sowjetische Seite bestehen, so ist eine Urkundenanforderung nicht möglich.

Die Bearbeitung auf sowjetischer Seite nimmt erfahrungsgemäß längere Zeit (unter Umständen bis zu einem Jahr und länger) in Anspruch. Das sowjetische Außenministerium übersendet der Botschaft zu gegebener Zeit auf diplomatischem Wege die beantragte Urkunde oder teilt mit daß entsprechende Angaben in den sowjetischen Archiven nicht aufgefunden werden konnten.

IV. Gebühren

Von sowjetischer Seite wird für die Bearbeitung einer Urkundenanforderung in der Regel eine Gebühr von 7,— Rubel (- ca. 25,— DM) erhoben. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten und wird von der Botschaft verauslagt Die Bearbeitungsgebühr wird von sowjetischer Seite auch bei negativem Ausgang des Urkundenanforderungsver-fahrens nicht zurückerstattet

Für die Beschaffung einer Urkunde ist von der Botschaft darüber hinaus nach § 5 Absatz l des Auslandskostengesetzes vom 21.2. 1978 (BGB1.1 S. 301) in Verbindung mit Ziffer 130 des Gebührenverzeichnisses zur Auslandskostenverordnung vom 7.1. 1980 eine Gebühr (derzeit 25,— DM) zu erheben.

Die Gesamtkosten werden nach Abschluß des Verfahrens mittels Kostenrechnung vom Antragsteller angefordert

Gebührenfrei — sowohl von sowjetischer als auch von deutscher Seite — ist die Beschaffung von Urkunden, die ausschließlich zu Rentenzwecken benötigt werden.

Die Kosten für die Anforderung von Urkunden für Spätaussiedler werden vom Bundesverwaltungsamt getragen.

V. Urkunden, die angefordert werden können

1. Personenstandsurkunden

a). Geburts- und Adoptionsurkunden können nur von Personen angefordert werden, auf deren Namen die angeforderte Urkunde ausgestellt worden ist (Ausnahme: Eltern auch für ihre minderjährigen Kinder).

Heirats- und ScheidungsuTkunden können nur durch die Ehepartner bzw. geschiedenen Ehepartner angefordert werden.

Sterbeurkunden können nur der Ehegatte, Kinder oder Geschwister des Verstorbenen anfordern. Im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe für eine deutsche Behörde können diese Urkunden auch unabhängig von den zuvor genannten Berechtigten über die Botschaft angefordert werden.

b) Nach den sowjetischen Vorschriften werden nur solche Urkunden herausgegeben, die den letzten Stand der Personenstandsentwicklung des Betreffenden darstellen, d.h. für Verstorbene werden keine Geburtsurkunden ausgestellt und für Geschiedene keine Heiratsurkunden.

c) Für Nachforschungen über das Schicksal von durch Kriegsereignisse vermißten und verschollenen Personen können sich die Antragsteller an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes, Infanteriestraße 7 a, 8000 München wenden, der mit dem sowjetischen Roten Kreuz zusammenarbeitet

d) Anträge auf Beschaffung von Personenstandsurkunden für Personenstandsfälle, die im nördlichen Ostpreußen und dem memelländischen Kreisteil Tilsit-Ragnit bis 1945 eingetreten sind, hatten bisher keinen Erfolg. Anträge hierfür sollten nur noch dann gestellt werden, wenn auf einen Negativbescheid nicht verzichtet werden kann. Einige Personenstandsunterlagen aus dem nördlichen Ostpreußen und dem memelländischen Kreisteil Tilsit-Ragnit befinden sich aa) bei dem Standesamt I in Berlin (West),

Rheinstraße 54, D-1000 Berlin 41 und bb) bei dem Standesamt I Berlin,

Rückerstraße 9, DDR-1054 Berlin, an die sich die Antragsteller unmittelbar wenden können; Anträge an das unter bb) genannte Standesamt in Berlin (Ost) können auch über das für den Wohnsitz des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Standesamt geleitet werden, über Kirchenbücher aus den genannten Gebieten können Antragsteller von folgenden Stellen Auskünfte erhalten:

— Evangelisches Zentralarchiv, • Jebenstraße 3, D-1000 Berlin 12;

— Zentralarchiv des Bistums Regensburg, St Petersweg 11—12, D-8400 Regensburg.

2. Aufenthaltsbescheinigungen

Für die Anforderungen von Aufenthaltsbescheinigungen ist die genaue Angabe des Aufenthaltszeitraumes und der Wohnanschrift (bei größeren Städten auch Stadtteil/Rayon) erforderlich.

3. Ausbildungs-, Arbelts- und Rentenbescheinigungen

Die Anforderung von Originalen oder Kopien von Arbeitsbüchern ist nicht möglich. Die Archive stellen jedoch Bescheinigungen darüber aus, wo eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum gearbeitet hat

Um eine Ausbildungs- oder Arbeitsbescheinigung anfordern zu können, benötigt die Botschaft genaue Angaben über den Namen oder die Nummer des Betriebes bzw. der Ausbildungsstätte, die genaue Anschrift, Beginn und Ende der Tätigkeit bzw. Ausbildung und die genaue Bezeichnung der Funktion der ausgeübten Tätigkeit (siehe Anlage).

Für die Anforderung einer Rentenbescheinigung sollte angegeben werden, wann, wofür (Art der Rente) und von welcher Organisation (Name und Anschrift) die Rente gezahlt wurde. Auch die Angabe des sowjetischen Rentenzeichens wäre hilfreich.

4. Unfall- und Krankenhausbehandlungsbesdhelnl-gungen

Für die Anforderung von Unfallunterlagen sind neben dem Zeitpunkt, Ort und Hergang des Unfalls möglichst auch der Grad der durch den Unfall verursachten Invalidität und — falls bekannt — das sowjetische. Rentenzeichen (Nummer der Rentenbescheinigung) anzugeben. Außerdem ist die genaue Anschrift und Bezeichnung des Unfallbetriebes bzw. des Krankenhauses erforderlich.

5. Bescheinigungen über abgelegte Fahrprüfungen

Die Anforderung von Originalen und Kopien von Führerscheinen ist nicht möglich. Für die Anforderung

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von Bescheinigungen über abgelegte Fahrprüfungen werden folgende Angaben benötigt:

a) Name, Geburtstag und -ort des Antragstellers

b) Datum der Fahrprüfung

c) Name und Anschrift der Fahrschule (Ort, Rayon und Oblast)

d) Kategorie ';

e) Ausstellungsdatum des Führerscheins

f) Name und Anschrift der ausstellenden Behörde

g) Nummer des Führerscheins (falls bekannt) h) Bei welcher Behörde wurde der Führerschein abgegeben bzw. mußte er abgegeben werden (Behörde, Ort Rayon, Oblast Republik)

Die Angaben sollten — soweit möglich — in russischer Sprache gemacht werden.

6. Bescheinigungen über abgelegte Schul- und Univer-srUttsprüfungen

Originale oder Kopien von Diplomen können nicht angefordert werden. Zur Beantragung von Archivbescheinigungen über die abgelegten Prüfungen müssen genaue Angaben über Art und Dauer des Schulbesuches, genaue Anschrift und Nummer der Schule und Datum der abgelegten Prüfung gemacht werden.

7. Wehrdienstbescheinigungen

Bescheinigungen über die Ableistung des Wehrdienstes in der Roten Armee können angefordert werden. Genaue Angaben über Beginn und Ende der Wehrdienstleistung, Standorte sowie Angaben des Truppenteils (unbedingt erforderlich) sind notwendig.

VI. Urkunden, die nicht beschafft werden können

1. Urkunden von Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der UdSSR haben.

2. Urkunden zum Zwecke der Familienforschung.

3. Grundbuchauszüge über ehemaligen Privatbesitz.

4. Bescheinigungen über Angaben bei Volksabstimmungen (z. B. Bescheinigung über die Volkszugehörigkeit anläßlich der Volkszählung in der Tschechoslowakei am 1.12. 1930).

5. Scheidungsurteile (siehe auch Anlage).

6. Kirchliche Dokumente (Tauf- oder Trauscheine).

VII. Nachlaßsachen

In Nachlaßsachen können sich die Antragsteller, falls die Durchführung eines Urkundenanforderungsverfah-rens seitens der Botschaft nicht möglich ist an die staatliche sowjetische Rechtsanwaltsvereinigung Injurkollegia wenden. Injurkollegia, das u. a. auf die Bearbeitung von internationalen Nachlaßangelegenheiten spezialisiert ist kann bei Nachforschungen und der Beschaffung von Urkunden im Rahmen von Nachlaßangelegenheiten behilflich sein. Mit Injurkollegia kann auch in Deutsch korrespondiert werden. Die Anschrift lautet: Injurkollegia, uL Gorkogo 5, Moskau/UdSSR. Die Tätigkeit der Rechtsanwaltsvereinigung ist kostenpflichtig.

VIII. Unmittelbare Anforderung bei sowjetischen Archiven

Zur Beantragung von Urkunden oder Archivbescheinigungen können sich die Antragsteller auch unmittelbar an das jeweilige sowjetische Archiv wenden. Gegebenenfalls werden die Urkunden dann dem Antragsteller über die zuständige sowjetische Auslandsvertretung zugeleitet. Die sowjetischen Standesämter und Archive stellen in jedem Falle nur eine einzige Urkunde aus. Wenn der Antragsteller bei mehreren Stellen gleichzeitig eine Urkunde erbittet, so wird von sowjetischer Seite nur der Antrag bearbeitet, der zuerst eingegangen ist

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben kann die Botschaft keine Gewähr übernehmen.