Anlage 4
(zu § 7 Abs. 2)


Ausbildungsstelle

Ausbildungsziele


1.

Gesundheitsamt

Der Auszubildende ist mit allen Aufgaben des Gesundheitsaufsehers im einzelnen vertraut zu machen, insbesondere mit den Maßnahmen des Gesundheitsamtes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, mit der Überwachungstätigkeit im Rahmen des gesundheitlichen Umweltschutzes einschließlich der Überwachung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln und von Gefahrstoffen außerhalb der Apotheken.

2.

Lebensmittelüberwachungsamt/Ordnungsamt

Der Auszubildende ist in die Aufgaben einzuführen und mit der Arbeitsweise im Innen- und Außendienst vertraut zu machen. Er soll Vorgänge bis zur abschließenden Beurteilung mitbearbeiten und erlernen, Niederschriften zu fertigen.

3.

Chemisches und Lebensmitteluntersuchungsamt

Der Auszubildende hat Aufgaben und Arbeitsweise des Amtes kennenzulernen und ist mit den wichtigsten Untersuchungsverfahren vertraut zu machen.

4.

Veterinäramt

Der Auszubildende ist in die Aufgaben des Veterinäramtes und in die Praxis der Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft einzuführen.

5.

Medizinaluntersuchungsamt oder -stelle/Hygieneinstitut

Der Auszubildende wird in die Aufgaben eines Medizinaluntersuchungsamtes eingeführt. Er ist mit wichtigen seuchenhygienischen Untersuchungsverfahren vertraut zu machen, insbesondere auf dem Gebiet der Trinkwasserbakteriologie und -chemie, der Krankenhaushygiene und der meldepflichtigen Krankheiten.

6.

Lehranstalt für Desinfektoren

Der Auszubildende muß - sofern er nicht bereits eine Ausbildung zum Desinfektor erfolgreich abgeschlossen hat - die Lehranstalt für Desinfektoren oder einen entsprechenden Lehrgang besuchen und gemäß den landesrechtlichen Vorschriften die Prüfung als Desinfektor ablegen.

7.

Krankenhaus

Der Auszubildende wird in die technischen Funktionsbereiche des Krankenhauses eingeführt und ist mit den im Krankenhaus praktizierten Hygienemaßnahmen vertraut zu machen.

8.

Wasserwerk

Der Auszubildende wird in die Technik der Wasserförderung und -aufbereitung eingeführt und ist mit dem System der Überwachung vertraut zu machen.

9.

Klärwerk

Der Auszubildende wird in das Verfahren und in die Technik der Abwasserbehandlung und -beseitigung eingeführt und ist mit den bei der Abwasserbeseitigung auftretenden Problemen vertraut zu machen.

10.

Umweltamt/Umweltstelle

Der Auszubildende wird in die Aufgaben der Dienststelle eingewiesen.

11.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Der Auszubildende wird in die Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamts eingeführt, bei denen Berührungspunkte mit dem Gesundheitsamt bestehen. Er soll Vorgänge bis zur abschließenden Beurteilung mitbearbeiten und die Fertigung von Niederschriften erlernen.