Anlage 3*

Stundentafeln für die Sekundarstufe I – Gymnasium

Klasse

Lernbereich/Fach

 

5 und 6

7 bis 10

Wochenstunden

 

Deutsch

 

8

14

22

 

Gesellschaftslehre 1)

Geschichte

Erdkunde

Politik

 

6

16

22

 

Mathematik

 

8

14

22

 

Naturwissenschaften 2)

Biologie

Chemie

Physik

 

 6

18

 

24

 

Englisch 3)

 

9 (4)

13 (12)

22 (16)

 

Zweite Fremdsprache

3)

4 (9)

12 (13)

16 (22)

 

Kunst, Musik, 4)

Kunst

Musik

 

8

8

16

 

Religionslehre 5 )

 

4

8

12

 

Sport

 

6-8

10-12

18

 

Wahlpflichtunterricht 6)

 

-

6-9

6-9

 

 

 

 

 

 

Kernstunden

 

59-61

119-124

180-183

 

Ergänzungsstunden 7)

 

 

 

8-5

 

Wochenstundenrahmen

 

Klasse 5    29-32

Klasse 6    29-32

 

 

Klasse 7      30-33

Klasse 8      30-33

Klasse 9      31-34

 Klasse 10     31-34 8)

 

 

Gesamtwochenstunden

 

 

 

188

 

 

zusätzlich:

Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht

 

1) Die Fächer Erdkunde und Politik werden jeweils mindestens im Umfang von 6 Wochenstunden, das Fach Geschichte wird im Umfang von 8 Wochenstunden unterrichtet, in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 wird jedes Fach mit mindestens 2 Wochenstunden unterrichtet.

2) Das Fach Chemie wird ab Klasse 7 unterrichtet. In den Klassen 7 bis 10 sind die Fächer des Lernbereichs gleichgewichtig zu berücksichtigen.

3) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils 2 Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern.

4) Die Fächer Kunst und Musik werden im Bildungsgang gleichgewichtig unterrichtet.

5) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 4.

6) Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 8. Dafür gilt § 17 Abs. 3. Eine dritte Fremdsprache wird von Klasse 8 bis Klasse 10 mit je drei Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote mit je 2 Wochenstunden.

7) Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Abs. 4.

8) Bei der Wahl weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe kann sich dieser Wochenstundenrahmen erhöhen.

Für Fächer, die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe angeboten werden, gilt:

- Fächer der Stundentafel für die Sekundarstufe I des Gymnasiums werden mindestens in Klasse 9 oder 10 im Umfang von mindestens 2 Wochenstunden unterrichtet. Das Fach Politik in der Sekundarstufe I entspricht dabei dem Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe.

- Weitere Fächer der Qualifikationsphase werden ab Klasse 10 im Umfang von mindestens 2 Wochenstunden unterrichtet.

- Eine in Klasse 10 neu einsetzende Fremdsprache wird im Umfang von 4 Wochenstunden unterrichtet.

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*Anlage 3 geändert durch Artikel 3 der VO v. 13.7.2005 (GV. NRW. S. 676)