Anlage zu § 3 Abs. 1 Nr. 1

Gewässer erster Ordnung

I. Landesgewässer


Bezeichnung des Gewässers

Endpunkte des Gewässers


Bocholter Aa

Brüggenhütte

Landesgrenze

Ems

Wehr in Warendorf

Schönefliether Wehr

Glenne

Einmündung des Haustenbaches

Lippe

Lippe

Einmündung der Pader
bei Schloß Neuhaus

Rhein

Rheinberger Altrhein
(Rheinberger Kanal)

Brücke an der Mündung des Moersbaches

Rhein

Ruhr

Einmündung der Möhne

Oberhalb der Schloßbrücke
in Mülheim (Ruhr)

Sieg

Landesgrenze

Rhein

Zu den vorstehend aufgeführten Gewässerstrecken gehören die natürlichen Gewässer, die sich von ihnen abzweigen und wieder mit ihnen vereinen (Nebenarme), Altarme und Mündungsarme.

II. Bundeswasserstraßen

1. Dortmund-Ems-Kanal

2. Ems

3. Ems-Weser-Elbe-Kanal

4. Griethauser Altrhein

5. Lippe-Seitenkanal

6. Rhein

7. Rhein-Herne-Kanal mit Verbindungskanal zur Ruhr

8. Ruhr

9. Spoy-Kanal

10.Weser

mit den im Verzeichnis der Reichswasserstraßen (Anlage A zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 29. Juli 1921 - RGBl. S. 961) aufgeführten, in Nordrhein-Westfalen liegenden Strecken.