Anlage zu Artikel 1 § 19

 

1. Gruppenformen

 

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale

in EUR

Personal

a

 

20 Kinder

25 Stunden

4.288,70

2 Fachkräfte, insgesamt

55 Fachkräftestunden (FKS) und 12,5 sonstige FKS
einschließlich Freistellung

b

 

20 Kinder

35 Stunden

5.746,70

2 Fachkräfte, insgesamt

77 FKS und 17,5 FKS,
einschließlich Freistellung

c

 

20 Kinder

45 Stunden

7.369,75

2 Fachkräfte, insgesamt

99 FKS und 22,5 FKS
einschließlich Freistellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zahl der Kinder im Alter von 2 Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen.

 

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale

in EUR

Personal

a

 

10 Kinder

25 Stunden

8.841,70

2 Fachkräfte, insgesamt

55 FKS und 15 FKS,
einschließlich Freistellung

b

 

10 Kinder

35 Stunden

11.863,40

2 Fachkräfte, insgesamt

77 FKS und 21 FKS,
einschließlich Freistellung

c

 

10 Kinder

45 Stunden

15.215,20

2 Fachkräfte, insgesamt

99 FKS und 27 FKS,
einschließlich Freistellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale

in EUR

Personal

a

 

25 Kinder

25 Stunden

3.165,24

1 Fachkraft und

1 Ergänzungskraft, insgesamt

27,5 FKS, 27,5 EKS und 10 FKS, einschließlich Freistellung

b

 

25 Kinder

35 Stunden

4.225,36

1 Fachkraft und

1 Ergänzungskraft, insgesamt

38,5 FKS, 38,5 EKS und 14 FKS, einschließlich Freistellung

c

 

20 Kinder

45 Stunden

6.771,85

1 Fachkraft und

1 Ergänzungskraft, insgesamt

49,5 FKS, 49,5 EKS und 18 FKS, einschließlich Freistellung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhalten den 3,5fachen Satz der Kindpauschale III b. Ergibt sich für das Kind nach dieser Anlage eine höhere Pauschale, ist diese zu zahlen.

 

Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten.

 

2. Planungsdaten zum Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder

 

Jahr

in Kindertageseinrichtungen

in Kindertagespflege

2008

34.000

18.000

 

Im Jahr 2008 soll das Platzangebot gegenüber 2007 verdoppelt werden. Ab dem Jahr 2009 müssen auf Grund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis zum Jahr 2013 entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden.

 

3. Landesweite Planungsdaten zu den Betreuungszeiten

 

Betreuungszeit

Gruppenform I und III

Gruppenform II

25 Stunden

25 %

40 %

35 Stunden

50 %

40 %

45 Stunden

25 %

20 %