Anlage zu § 19
Gruppenform
I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
|
Kinder- zahl |
Wöchentliche
Betreuungszeit |
Kindpauschale
in EUR |
Personal |
a |
20
Kinder |
25
Stunden |
4.484,60 |
2
Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden/Personalkosten
(PKS) einschließlich Freistellung |
b |
20
Kinder |
35
Stunden |
6.009,20 |
2
Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich
Freistellung |
c |
20
Kinder |
45
Stunden |
7.706,39 |
2
Fachkräfte, insgesamt 99 FKS,sowie 22,5 sonstige
PKS einschließlich Freistellung |
Die
Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als
6 betragen.
Gruppenform
II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
|
Kinderzahl |
Wöchentliche
Betreuungszeit |
Kindpauschale
in EUR |
Personal |
a |
10
Kinder |
25
Stunden |
9.245,57 |
2
Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich
Freistellung |
b |
10
Kinder |
35
Stunden |
12.405,30 |
2
Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich
Freistellung |
c |
10
Kinder |
45
Stunden |
15.910,21 |
2
Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich
Freistellung |
Gruppenform
III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
|
Kinderzahl |
Wöchentliche
Betreuungszeit |
Kindpauschale
in EUR |
Personal |
a |
25
Kinder |
25
Stunden |
3.309,82 |
1
Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10
sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b |
25
Kinder |
35
Stunden |
4.418,37 |
1
Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14
sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c |
20
Kinder |
45
Stunden |
7.081,18 |
1
Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18
sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Für
die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung
bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe
festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung grundsätzlich den
3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb. In den Fällen,
in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden wöchentlicher
Betreuungszeit betreut werden, wird die Kindpauschale II c um 2.000 EUR erhöht.
Die
sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2012/2013
ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht
enthalten.