Anlage zu § 19

 

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

 

Kinder-

zahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in EUR

Personal

a

20 Kinder

25 Stunden

4.484,60

2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden/Personalkosten (PKS) einschließlich Freistellung

b

20 Kinder

35 Stunden

6.009,20

2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung

c

20 Kinder

45 Stunden

7.706,39

2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS,sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung

 

Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen.

 

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in EUR

Personal

a

10 Kinder

25 Stunden

9.245,57

2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung

b

10 Kinder

35 Stunden

12.405,30

2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung

c

10 Kinder

45 Stunden

15.910,21

2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

 

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in EUR

Personal

a

25 Kinder

25 Stunden

3.309,82

1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung

b

25 Kinder

35 Stunden

4.418,37

1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung

c

20 Kinder

45 Stunden

7.081,18

1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung

 

Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung grundsätzlich den 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb. In den Fällen, in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, wird die Kindpauschale II c um 2.000 EUR erhöht.

 

Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten.