Anlage 7
Studiengänge mit dem Abschluss
Bachelor oder Staatsexamen, die in das
Dialogorientierte Serviceverfahren einzubeziehen sind
(zu § 27 Absatz 1 Satz 2)
Ab dem Wintersemester 2015/2016 sind folgende Studiengänge in das
Dialogorientierte Serviceverfahren einzubeziehen, soweit sie mit einer
örtlichen Zulassungsbeschränkung versehen sind:
1. Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft, Wirtschaft oder
Wirtschaftswissenschaften,
2. Rechtswissenschaften,
3. Psychologie,
4. Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurswesen.