Anlage 7

Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor oder Staatsexamen, die in das
Dialogorientierte Serviceverfahren einzubeziehen sind
(zu § 27 Absatz 1 Satz 2)

Ab dem Wintersemester 2015/2016 sind folgende Studiengänge in das Dialogorientierte Serviceverfahren einzubeziehen, soweit sie mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung versehen sind:

1. Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft, Wirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften,

2. Rechtswissenschaften,

3. Psychologie,

4. Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurswesen.