Anlage zu § 19
Stand: 1.8.2014

 

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in Euro

Personal

a

20

25 Stunden

4 689,45

2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) (1. Wert) sowie 12,5 sonstige Personalkraftstunden/Personalkosten (PKS) einschließlich Freistellung

b

20

35 Stunden

6 283,69

2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung

c

20

45 Stunden

8 058,41

2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung

 

Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen.

 

 

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in Euro

Personal

a

10

25 Stunden

9 667,89

2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS (1. Wert) sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung

b

10

35 Stunden

12 971,95

2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS (1. Wert) sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung

c

10

45 Stunden

16 636,96

2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS (1. Wert) sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung

 

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in Euro

Personal

a

25

25 Stunden

3 461,01

1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS (1. Wert) sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung

b

25

35 Stunden

4 620,20

1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS (1. Wert) sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung

c

20

45 Stunden

7 404,64

1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS (1. Wert) sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung

 

Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung grundsätzlich den 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb. In den Fällen, in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, wird die Kindpauschale IIc um 2 000 Euro erhöht.

Die sich aus der Anwendung des § 19 Absatz 2 ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten.