zum Gebührentarif (zu Tarifstelle 2)
Gebäudeart Rohbauwert in
€/m³
1. Wohngebäude 101,00
2. Wochenendhäuser 81,00
3. Büro- und Verwaltungsgebäude 119,00
4. Schulen 118,00
5. Kindergärten 107,00
6. Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten 117,00
7. Hotels, Heime, Sanatorien mit mehr als 60 Betten 122,00
8. Krankenhäuser 132,00
9. Versammlungsstätten wie Fest-, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater (soweit nicht unter Nrn. 7 und 12)
111,00
10. Kirchen 117,00
11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 105,00
12. Turn- und Sporthallen, einfache Mehrzweckhallen (soweit nicht unter Nr. 9) 71,00
13. Hallenbäder 117,00
14. Sonstige nicht unter Nrn. 1 bis 13 aufgeführten eingeschossige Gebäude (z. B. Umkleidegebäude von Sporthallen und Schwimmbädern, Vereins- heime)
15. ein- und mehrgeschossige Läden (Verkaufssstätten) bis 2 000 m² Verkaufs- fläche (soweit nicht unter Nr. 22)
16. eingeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche, Einkaufszentren (soweit nicht unter Nr. 22)
98,00
100,00
89,00
17. mehrgeschossige Verkaufsstätten über 2 000 m² Verkaufsfläche 110,00
18. Kleingaragen 71,00
19. eingeschossige Mittel- und Großgaragen 88,00
20. mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 104,00
21. Tiefgaragen 115,00
22. Hallenbauten wie Fabrik-, Werkstatt- und Lagerhallen, einfache Sport- und Tennishallen ohne oder mit geringen Einbauten
a) bis 3 000 m³ umbauten Raum
Bauart leicht 1 34,00
Bauart mittel 2 41,00
Bauart schwer 3 51,00
b) der 3 000 m³ übersteigende umbaute Raum
Bauart leicht 1 26,00
Bauart mittel 2 33,00
Bauart schwer 3 38,00
23. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude ohne Einbauten 82,00
24. mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 95,00
25. sonstige eingeschossige kleine gewerbliche Bauten (soweit nicht unter Nr. 22)
58,00
26. eingeschossige Stallgebäude (soweit nicht unter Nr. 22) 50,00
27. mehrgeschossige Stallgebäude 59,00
28. sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen 40,00
29. Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude 30,00
30. erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser)
a) bis 1 500 m³ umbauter Raum 25,00
b) der 1 500 m³ übersteigende umbaute Raum 15,00
bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen 5 v.H.
bei Hochhäusern 10 v. H.
bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nrn. 19 bis 21) 10 v. H. bei Hallenbauten mit Kränen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 36,00 €/m2 Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen-
oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.
Abschläge:
bei mehrgeschossigen Verkaufsstätten (Nr. 17) in einfacher Ausführung (Bauart leicht1 oder mittel2), deren Nutzfläche überwiegend nur
Ausstellungszwecken dient 40 v. H.
bei mehrgeschossigen Fabrik- Werkstatt und Lagergebäuden mit und ohne
1) Zum Beispiel Stahlhallen mit Blecheindeckung und Wandverkleidung in Blech oder 11,5 cm starke Ausmauerung der Wände oder Gasbetonwände (leichte Wandverkleidung).
2) Zum Beispiel Stahlhallen mit schwerer Dacheindeckung (Gasbetonplatten) und leichter Wandverkleidung, Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit leichter Dacheindeckung und unterschiedlichen Wandausführungen.
3) Zum Beispiel Stahlbeton- oder Spannbetonhallen mit schwerer Dacheindeckung und schweren Wandausführungen.
Anlage 2
zum Gebührentarif
(zu Tarifstelle 2)
Auszug aus der DIN 277 Teil 1, Ausgabe Juni 1987,
zur Bestimmung des Brutto-Rauminhalts
2.
Begriffe
2.1
Brutto-Grundfläche (BGF)
Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen
eines Bauwerkes. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren
Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, zum Beispiel in
belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken.
Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und
Netto-Grundfläche.
2.2
Brutto-Rauminhalt
Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von
der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im Übrigen von den äußeren
Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird.
Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von
- Fundamenten,
- Bauteilen, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter Bedeutung
sind, zum Beispiel Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen,
Eingangsüberdachungen und Dachgauben,
- untergeordneten Bauteilen, wie zum Beispiel konstruktive und gestalterische
Vor- und Rückspringe an den Außenflächen, ausragende Sonnenschutzanlagen,
Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen
für Bereich b nach Abschnitt 3.1.1 sind.
3.
Berechnungsgrundlagen
3.1
Allgemeines
3.1.1
Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden
Bereichen getrennt zu ermitteln:
- Bereich a:
überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen.
- Bereich b:
überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen.
- Bereich c:
nicht überdeckt.
Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen, zum Beispiel Geschossen, und
getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.
3.1.2
Waagerechte Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen, schrägliegenden Flächen
aus ihrer senkrechten Projektion auf eine waagerechte Ebene zu berechnen.
3.1.3
Grundflächen sind in qm Rauminhalte in cbm anzugeben.
3.2
Berechnung von Grundflächen
3.2.1
Brutto-Grundfläche
Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile
einschließlich Bekleidung, zum Beispiel Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen.
Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen
bleiben dabei unberücksichtigt.
Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an den Stellen, an denen sie nicht
umschlossen sind, bis zur senkrechten Projektion ihrer Überdeckungen zu
rechnen.
Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen
den Bereichen a und b liegen, sind zum Bereich a zu rechnen.
3.3
Berechnung von Rauminhalten
3.3.1
Brutto-Rauminhalt
Der Brutto-Rauminhalt ist aus den nach Abschnitt 3.2.1 berechneten
Brutto-Grundflächen und den dazugehörigen Höhen zu errechnen. Als Höhen für die
Ermittlung des Brutto-Rauminhaltes gelten die senkrechten Abstände zwischen den
Oberflächen des Bodenbelages der jeweiligen Geschosse oder bei Dächern die
Oberfläche des Dachbelags.
Bei Luftgeschossen gilt als Höhe der Abstand von der Oberfläche des Bodenbelags
bis zur Unterfläche der darüberliegenden Deckenkonstruktion.
Bei untersten Geschossen gilt als Höhe der Abstand von der Unterfläche der
konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Oberfläche des Bodenbelags des
darüberliegenden Geschosses.
Für die Höhen des Bereiches c sind die Oberkanten der diesem Bereich
zugeordneten Bauteile, zum Beispiel Brüstungen, Attiken, Geländer, maßgebend.
Bei Bauwerken oder Bauwerksteilen, die von nicht senkrechten und/oder nicht
waagerechten Flächen begrenzt werden, ist der Rauminhalt nach entsprechenden
Formeln zu berechnen.
Anlage 3
zum Gebührentarif
(zu Tarifstelle 2)
Klasseneinteilung
zu Tarifstelle 2.1.5.2
Bauwerksklasse 1
Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder
unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung;
Bauwerksklasse 2
Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann-
und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten,
- Deckenkonstruktionen mit vorwiegend ruhenden Flächenlasten, die sich mit
gebräuchlichen Tabellen berechnen lassen,
- Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne
Nachweis horizontaler Aussteifung,
- Flachgründungen und Stützwände einfacher Art;
Bauwerksklasse 3
Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in
gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspannkonstruktionen und ohne
Stabilitätsuntersuchungen,
- einfache Verbundkonstruktionen des Hochbaus ohne Berücksichtigung des
Einflusses von Kriechen und Schwinden,
- Tragwerke für Gebäude mit Abfangung der tragenden beziehungsweise
aussteifenden Wände,
- ausgesteifte Skelettbauten,
- ebene Pfahlrostgründungen,
- einfache Gewölbe,
- einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne
Stabilitätsuntersuchungen,
- einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerke,
- einfache verankerte Stützwände;
Bauwerksklasse 4
Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und
Tragwerke, für deren Standsicherheits- und Festigkeitsnachweis schwierig zu
ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind,
- vielfach statisch unbestimmte Systeme,
- statisch bestimmte räumliche Fachwerke,
- einfache Faltwerke nach der Balkentheorie,
- statisch bestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie
II. Ordnung erfordern,
- einfach berechnete, seilverspannte Konstruktionen,
- Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten,
bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer
Berechnungsverfahren erfordert,
- Verbundkonstruktionen, soweit nicht in Bauwerksklasse 3 oder 5 erwähnt,
- einfache Trägerroste und einfache orthotrope Platten,
- Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen,
- schwierige statisch unbestimmte Flachgründungen, schwierige ebene und
räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen,
- schiefwinklige Einfeldplatten für Ingenieurbauwerke,
- schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger,
- schwierige Gewölbe und Gewölbereihen,
- Rahmentragwerke, soweit nicht in Bauwerksklassen 3 oder 5 erwähnt,
- schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke,
- schwierige, verankerte Stützwände,
- Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung;
Bauwerksklasse 5
Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere
- statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke,
- schwierige Tragwerke in neuen Bauarten,
- räumliche Stabwerke und statisch unbestimmte räumliche Fachwerke,
- schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Platten,
- Verbundträger mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere Maßnahmen,
- Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen), die die Anwendung
der Elastizitätstheorie erfordern,
- statisch unbestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der
Theorie II. Ordnung erfordern,
- Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme
modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen
beurteilt werden können,
- Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen, soweit nicht in Bauwerksklasse 4
erwähnt,
- seilverspannte Konstruktionen, soweit nicht in Bauwerksklasse 4 erwähnt,
- schiefwinklige Mehrfeldplatten,
- schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger,
- schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und
Stabilitätsuntersuchungen,
- sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für
Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste,
- Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der
Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist.
Anlage 4
zum Gebührentarif
(zu Tarifstelle 2)
Gebührentafel zu Tarifstelle 2.1.5.2
Rohbau- |
Bauwerks- |
Bauwerks-klasse 2 |
Bauwerks-klasse 3 |
Bauwerks-klasse 4 |
Bauwerks-klasse 5 |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 70 000 80 000 90 000 100 000 200 000 300 000 400 000 500 000 600 000 700 000 800 000 900 000 1 000 000 2 000 000 3 000 000 4 000 000 5 000 000 6 000 000 7 000 000 8 000 000 9 000 000 10 000 000 15 000 000 20 000 000 ab 25.000 000 Bauwerksklassenfaktor B€ |
83 144 199 251 300 347 393 437 480 522 909 1 258 1 583 1 893 2 190 2 477 2 756 3 029 3 295 5 737 7 935 9 989 11 941 13 816 15 629 17 391 19 110 20 790 28 756 36 198
|
124 216 299 376 450 520 589 655 720 783 1 363 1 886 2 374 2 838 3 283 3 714 4 133 4 541 4 940 8 602 11 898 14 977 17 904 20 715 23 434 26 076 28 652 31 172 43 116 54 274
|
166 288 399 502 600 694 785 874 960 1 044 1 819 2 515 3 166 3 785 4 379 4 954 5 513 6 057 6 590 11 474 15 870 19 977 23 882 27 632 31 259 34 783 38 220 41 581 57 513 72 396
|
207 360 498 627 750 867 981 1 092 1 200 1 305 2 273 3 143 3 957 4 730 5 473 6 191 6 889 7 570 8 235 14 339 19 833 24 965 29 845 34 531 39 063 43 467 47 762 51 962 71 872 90 472
|
259 451 624 786 940 1 087 1 230 1 369 1 504 1 636 2 849 3 940 4 960 5 929 6 860 7 761 8 636 9 489 10 323 17 974 24 861 31 294 37 411 43 285 48 966 54 487 59 871 65 136 90 093 113 408
|
Gleichung des Gebührenverlaufs: Gebühr (€) = B€ (RS/511,29)0,8
Anlage 5
zum Gebührentarif
Leistungsverzeichnis
für chemische und biologische Untersuchungen
zu den Tarifstellen 8.2.9, 28.1.6 und 28.2.3.13
Gliederung
A Allgemeines
B Anorganische Messgrößen und Summenmessgrößen (Nrn. 1 - 50d)
C Organische Messgrößen (Nrn. 51 - 69n)
D Abbauversuche gemäß Tensid-Verordnung (Nrn. 70 - 71 b)
E "Dioxin" - und "Furan" - Analysen (Nrn. 72 - 72c)
F Ökotoxologische Untersuchungen (Nrn. 73 - 78)
G Bakteriologische Untersuchungen (Nrn. 79 - 82)
H Limnologische Untersuchungen (Nrn. 83 - 91)
I Probenahme (Nrn. 92 - 92j)
J Probenvorbereitung von Feststoffen (Nrn. 93 - 98)
K Bodenluft (Nrn. 99 - 100c)
A Allgemeines
Für chemische Untersuchungen von Proben und Begutachtungen werden in Fischereiangelegenheiten von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten und in den Bereichen Wasser und Abfall vom Landesumweltamt und den Staatlichen Umweltämtern die unter B bis J festgesetzten Gebühren erhoben.
Für Leistungen, die nicht im einzelnen aufgeführt sind, werden je nach Dauer
der Amtshandlung folgende Stundensätze zugrundegelegt:
je angefangene Stunde
für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte
Gebühr: Euro 66
für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare
Angestellte
Gebühr: Euro 51
für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare
Angestellte
Gebühr: Euro 41
für Beamtinnen und Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare
Angestellte
Gebühr: Euro 31
Sonstige Kosten (z. B. Reisekosten, Materialkosten) werden gesondert berechnet.
B Anorganische Messgrößen und Summenmessgrößen
1 Trockenrückstand - gesamt
Gebühr: Euro 8
2 Abfiltrierbare Stoffe
Gebühr: Euro 26
3 Absetzbare Stoffe, Volumenanteil
Gebühr: Euro 10
4 Absetzbare Stoffe, Massenkonzentration
Gebühr: Euro 23
5 Absorptionskoeffizient
Gebühr: Euro 15
6 Absorptionsspektrum
Gebühr: Euro 15
7 Aluminium (Al)
Gebühr: Euro 26
8 Ammonium-Stickstoff:
8a Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in Wasser
Gebühr: Euro 13
8b Ammonium-Stickstoff (NH4-N) in Feststoff
Gebühr: Euro 36
9 Anionen, die mittels Ionenchromatografie
bestimmt werden:
Chlorid, Nitrat, Nitrit, Fluorid, Bromid, Iodid, Sulfat
Gebühr: Euro 26
10 Basekapazität (KB)
Gebühr: Euro 20
11 Spezifische Oberfläche
Gebühr: Euro 128
12 Biochemischer Sauerstoff (BSB5)
Gebühr: Euro 51
13 Borat-Bor (BO3-B)
Gebühr: Euro 38
14 Bromid (Br-)
Gebühr: siehe Nr.9
15 Calcium (Ca)
Gebühr: siehe Nr.48
16 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
Gebühr: Euro 46
16a Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB mit Chloridausgasung)
Gebühr: Euro 64
17 Chlor, gesamt
Gebühr: Euro 18
18 Chlorid (Cl-)
Gebühr: siehe Nr.9
19 Chrom (VI)
Gebühr: Euro 28
19a Chrom (VI) mit Berücksichtigung oxidierender reduzierender Substanzen
Gebühr: Euro 46
20 Cyanid, gesamt
Gebühr: Euro 36
20a Cyanid, leicht freisetzbar
Gebühr: Euro 36
21 Elektrische Leitfähigkeit
Gebühr: Euro 5
22 Fluoreszenzspektrum
Gebühr: Euro 15
23 Fluorid (F-)
Gebühr: siehe Nr.9
24 Glührückstand eines Trockenrückstands (s. Nr.1)
Gebühr: Euro 13
24a Brennwert einer Feststoff- oder flüssigen Probe
Gebühr: Euro 46
25 Kalium (K)
Gebühr: siehe Nr.47/48
26 Kaliumpermanganatindex
Gebühr: Euro 31
27 Kohlenstoff, organisch, gelöst (DOC)
Gebühr: Euro 28
28 Kohlenstoff, organisch, gesamt (TOC) in Wasser
Gebühr: Euro 26
28a Kohlenstoff, organisch, gesamt (TOC) in Feststoff
Gebühr: Euro 41
29 Magnesium (Mg)
Gebühr: siehe Nr.48
30 Natrium (Na)
Gebühr: siehe Nr.47/48
31 Nitrat-Stickstoff (NO3-N)
Gebühr: siehe Nr.9
32 Nitrit-Stickstoff (NO2-N)
Gebühr: siehe Nr.9
33 pH-Wert
Gebühr: Euro 5
34 Phenol-Index
Gebühr: Euro 36
34a Phenol-Index mit Destillation
Gebühr: Euro 51
35 Phosphat-Phosphor, gesamt (ges.-PO4-P) in Wasser
Gebühr: Euro 41
35a Phosphat-Phosphor, gesamt (ges. PO4-P) in Feststoff
Gebühr: siehe Nr.48
36 Phosphat-Phosphor, ortho (o-PO4-P)
Gebühr: Euro 41
37 Säurekapazität (Ks)
Gebühr: Euro 20
38 Sauerstoff (O2)
Gebühr: Euro 18
39 Siliziumdioxid (SiO2)
Gebühr: Euro 31
40 Stickstoff, organisch (org.-N) in Wasser
Gebühr: Euro 51
40a Stickstoff, organisch (org.-N) in Feststoff
Gebühr: Euro 61
40b Stickstoff (gesamt, instrumentell) in Wasser
Gebühr: Euro 28
40c Stickstoff (gesamt, instrumentell) in Feststoffen
Gebühr: Euro 41
41 Sulfat (SO42-)
Gebühr: siehe Nr.9
42 Sulfid (S2-)
Gebühr: Euro 51
43 Tenside, anionische (a-Tenside o. MBAS)
Gebühr: Euro 38
44 Tenside, nichtionische (n-Tenside o. BiAS)
Gebühr: Euro 46
45 Uranin, fluorimetrische Bestimmung
Gebühr: Euro 31
46 Wassergehalt/Trockenrückstand/Trockensubstanz in Schlämmen und
Feststoffen
Gebühr: Euro 15
47 Elemente, die mittels Atomabsorptionsspektralphotometrie (AAS) bestimmt werden (pro Element; excl. Aufschluss, Aufschluss: s.50b, 50c):
47a mittels Flammen-AAS: pro Element Kupfer, Eisen, Mangan, Nickel, Zink,
Natrium, Kalium
Gebühr: Euro 20
47b mittels Graphitrohr-AAS: Antimon, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer,
Nickel, Selen, Thallium
Gebühr: Euro 20
47c mittels Hydrid- oder Kaltdampfsystem (FIAS): Antimon, Arsen,
Quecksilber, Selen
Gebühr: Euro 20
48 Elemente, die mittels Induktiv gekoppeltem Plasma
(ICP)-Analyse bestimmt werden:
Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Beryllium, Blei, Bor, Calcium, Cadmium,
Kobalt, Chrom gesamt, Eisen, Kalium, Lithium, Kupfer, Magnesium, Mangan,
Molybdän, Natrium, Nickel, Phosphor gesamt, Schwefel, Selen, Silizium,
Strontium, Silber, Titan, Vanadium, Wismut, Wolfram, Zinn, Zink, Zirkon
(insgesamt, excl. Aufschluss, Aufschluss: s. Nr. 50b, Nr. 50c)
Gebühr: Euro 26
49 Elemente, die in Feststoffen mittels
Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA) bestimmt werden:
Aluminium, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Calcium, Chrom, Eisen, Kalium, Kobalt,
Kupfer, Magnesium, Mangan, Natrium, Nickel, Phosphor gesamt, Silizium, Titan,
Vanadium, Zink (insgesamt, incl. Tablettenpressung)
Gebühr: Euro 51
50 Herstellung von Eluaten und Aufschlüssen:
50a nach DIN 38414-S4
Gebühr: Euro 20
50b Königswasseraufschluss nach DIN 38414-S7
Gebühr: Euro 41
50c mittels Mikrowellenaufschluss
Gebühr: Euro 26
50d NRW-Methode (pH-Stat)
Gebühr: Euro 31
C Organische Messgrößen
51 Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW);
für maximal 15 Einzelstoffe:
51a LHKW in Wasser
Gebühr: Euro 77
51b LHKW in Feststoffen
Gebühr: Euro 102
52 Chlorbenzole; für maximal 15 Einzelstoffe:
52a Chlorbenzole in Wasser
Gebühr: Euro 102
52b Chlorbenzole in Feststoffen
Gebühr: Euro 128
53 DDT, DDD, DDE usw. (DDX):
53a DDX in Wasser
Gebühr: Euro 128
53b DDX in Feststoffen
Gebühr: Euro 153
54 Aldrin, Dieldrin, Endrin usw. ("Drin"):
54a Drine in Wasser
Gebühr: Euro 128
54b Drine in Feststoffen
Gebühr: Euro 153
55 Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzole (BTXE):
55a BTXE-Aromaten in Wasser
Gebühr: Euro 51
55b BTXE-Aromaten in Feststoffen
Gebühr: Euro 77
56 Hexachlorcyclohexane (HCH):
56a HCH in Wasser
Gebühr: Euro 128
56b HCH in Feststoffen
Gebühr: Euro 153
57 Polychlorierte Biphenyle (PCB), Tetrachlordiphenylmethane (TCDM):
57a PCB in Wasser
Gebühr: Euro 102
57b PCB in Feststoffen
Gebühr: Euro 128
57c TCDM in Wasser
Gebühr: Euro 102
57d TCDM in Feststoffen
Gebühr: Euro 128
58 Extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX):
58a EOX in Wasser
Gebühr: Euro 77
58b EOX in Feststoffen
Gebühr: Euro 77
59 Adsorbierbare und adsorbierte organische Halogenverbindungen (AOX):
59a AOX in Abwasser
Gebühr: Euro 115
59b AOX in Feststoffen
Gebühr: Euro 77
59c AOX in Grund- u. Oberflächenwasser
Gebühr: Euro 77
60a Herbizide und Fungizide, 55 Einzelstoffe, z. B. Phenylharnstoffherbizide
und Triazine, in Wasser
Gebühr: Euro 153
60b Herbizide und Fungizide, 55 Einzelstoffe, z. B. Phenylharnstoffherbizide
und Triazine, in Feststoffen
Gebühr: Euro 169
61a Infrarot(IR)-spektroskopische Untersuchung einer mineralölhaltigen
Wasserprobe zwecks Herkunftsermittlung
Gebühr: Euro 61
61b Gaschromatographische Untersuchung einer mineralölhaltigen Wasserprobe
zwecks Herkunftsermittlung
Gebühr: Euro 112
62 Erstellen eines Gutachtens bzgl. Ölherkunftsermittlung (ca. 3h
Bearbeitungszeit)
Gebühr: Euro 194
63 Komplexbildner (z.B. NTA, EDTA)
Gebühr: Euro 138
64 Organozinnverbindungen:
64a Organozinnverbindungen in Wasser
Gebühr: Euro 256
64b Organozinnverbindungen in Feststoffen
Gebühr: Euro 256
65 Phosphorsäureester
Gebühr: Euro 102
66 Nitroaromaten:
66a Nitroaromaten i. Wasser
Gebühr: Euro 128
66b Nitroaromaten in Feststoffen
Gebühr: Euro 153
67 Kohlenwasserstoffe:
67a Kohlenwasserstoffe in Wasser mit IR
Gebühr: Euro 41
67b Kohlenwasserstoffe in Feststoffen mit IR
Gebühr: Euro 51
67c Kohlenwasserstoffe in Wasser m. GC
Gebühr: Euro 102
67d Kohlenwasserstoffe in Feststoffen m. GC
Gebühr: Euro 128
68 Aniline
Gebühr: Euro 102
69a Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK)nach Trinkwasserverordnung in Wasser
Gebühr: Euro 77
69b PAK nach Trinkwasserverordnung in Feststoffen
Gebühr: Euro 77
69c PAK nach EPA-1 in Wasser
Gebühr: Euro 128
69d PAK nach EPA-1 in Feststoffen
Gebühr: Euro 128
69g Chlorphenole
Gebühr: Euro 138
69h Nitrophenole
Gebühr: Euro 138
69i Epichlorhydrin
Gebühr: Euro 102
69j Bentazon, Phenoxyalkancarbonsäuren und phenolische Herbizide in Wasser
Gebühr: Euro 179
69k Glyphosat und AMPA
Gebühr: Euro 179
69l Arzneimittelstoffe, z.B. Lipidsenker, Antiphlogistika, Analgetika,
Psychopharmaka, Antiepileptika
Gebühr: Euro 179
69m Betablocker, Bronchospasmolytika
Gebühr: Euro 179
69n Östrogene, z.B. Estradiol, Estrion, 17- -Ethinylestradiol,
Mestranol
Gebühr: Euro 138
D Abbauversuche gemäß Tensidverordnung
70 Tensiduntersuchung
70a Auswahltest (anionische Tenside)
Gebühr: Euro 1 023
70b Auswahltest (nichtanionische Tenside)
Gebühr: Euro 1 023
70c Auswahltest (anionische und nichtanionische Tenside)
Gebühr: Euro 1 534
71 Phthalate:
71a Phthalate in Wasser
Gebühr: Euro 102
71b Phthalate in Feststoffen
Gebühr: Euro 128
E "Dioxin"- und "Furan"-Analysen
72 Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F):
72a PCDD/F in Öl
Gebühr: Euro 780
72b PCDD/F in Wasser
Gebühr: Euro 780
72c PCDD/F in Feststoffen
Gebühr: Euro 844
F Ökotoxikologische Untersuchungen
73 Fischtest:
73a Fischtest für Abwasser
Gebühr: Euro 87
74 Bakterientest:
74a Leuchtbakterientest
Gebühr: Euro 77
75 umu-Test
Gebühr: Euro 256
76 Daphnientest:
76a für wasserlösliche Stoffe
Gebühr: Euro 179
76b für schwerlösliche Stoffe
Gebühr: Euro 297
76c für Abwasser
Gebühr: Euro 77
77 21-Tage-Daphnientest
Gebühr: Euro 2 316
78 Algentest (Zellvermehrungshemmtest)
Gebühr: Euro 261
G Bakteriologische Untersuchungen
79 Bestimmung der Koloniezahl
Gebühr: Euro 51
80 Bestimmung gesamtcoliformer Keime
Gebühr: Euro 38
81 Bestimmung Fäkalcoliformer Keime
Gebühr: Euro 38
82 Paket: Nr. 79 - Nr.81
Gebühr: Euro 115
H Limnologische Untersuchungen
83 Ermittlung der Gewässergüteklasse von Fließgewässern, pro Stelle
Gebühr: Euro 153
83a Ermittlungen des trophischen Ist-Zustandes von Seen (4 in-situ-Messungen
incl. Probenahme, Chlorophyll-, Ges. Phosphor-Best.; Tiefenlotung,
Trophieindex, qualitative Phythoplanktonerfassung, Bericht)
Gebühr: Euro 2 045
84 Sauerstoffproduktionspotential (SPL)
Gebühr: Euro 77
85 Chlorophyll a (DIN)
Gebühr: Euro 92
86 Sichttiefe
Gebühr: Euro 15
87 Orientierende Tiefenlotung von Seen (Ermittlung der tiefsten Stelle als
Messstelle bis zu einer Seefläche von 15ha)
Gebühr: Euro 153
88 Vertikalprofil in Seen von Temperatur und Sauerstoff:
88a bei Flachseen
Gebühr: Euro 51
88b bei geschichteten Seen
Gebühr: Euro 153
89 Vertikalprofil in Seen von pH-Wert und Leitfähigkeit:
89a bei Flachseen
Gebühr: Euro 51
89b bei geschichteten Seen
Gebühr: Euro 153
90 Mikroskopische Untersuchung von Planktonproben, qualitativ:
90a Phytoplankton-Artenspektrum
Gebühr: Euro 153
90b Phytoplankton-Zellzahlen
Gebühr: Euro 205
90c Phytoplankton-Biovolumen
Gebühr: Euro 102
91 Prüfung der Sedimentbeschaffenheit, qualitativ
Gebühr: Euro 31
I Probenahme
92 Entnahme von Proben
92a Entnahme einer 2-h-Wasser Mischprobe
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
92b Entnahme einer Stichprobe
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
92e Entnahme einer Grundwasserprobe
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
92f Entnahme einer Sickerwasserprobe aus Schächten
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
92g Entnahme einer Abfallprobe
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
92i Entnahme einer Probe von kontaminierten Böden
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
92j Zuschlag für Arbeitsschutzmaßnahmen, falls erforderlich bei
kontaminierten Böden, Abfällen und Sickerwässern
Gebühr: Euro 26
J Probenvorbereitung von Feststoffen
93 Trocknung von Feststoffproben
93a bei 105°C
Gebühr: Euro 15
93b Gefriertrocknung
Gebühr: Euro 28
93c Lufttrocknung
Gebühr: Euro 20
94 Siebung von Feststoffproben je Siebfraktion
Gebühr: Euro 26
95 Bestimmung der Korngrößenverteilung mittels Laserbeugungsspektrometer
Gebühr: Euro 31
96 Brechen von Feststoffproben
Gebühr: Euro 26
97 Mahlen von Feststoffproben
Gebühr: Euro 26
98 Homogenisieren von Feststoffproben
Gebühr: Euro 5
K Bodenluft
99 Probenahme von Bodenluft
Gebühr: nach Fahrzeug-, Strecken- und
Personalaufwand
100 Bodenluftuntersuchung:
100a Methan
Gebühr: Euro 38
100b Kohlenstoffdioxid
Gebühr: Euro 38
100c Sauerstoff
Gebühr: Euro 38