Stand: 1.8.2016

 

Anlage 1 zu § 21

Größe der Einrichtung

Höhe der Verfügungspauschale

Eingruppig nach § 20 Absatz 3 Satz 1

 1 000 Euro

Eingruppig (übrige)

 3 000 Euro

Zweigruppig

 4 000 Euro

Dreigruppig

 6 000 Euro

Viergruppig

 8 000 Euro

Fünfgruppig

 9 000 Euro

Sechsgruppig

10 000 Euro

Sieben- und mehrgruppig

11 000 Euro

 

Anlage 2 zu § 21

 

Wöchentliche Betreuungszeit

Zusätzliche U3-Pauschale in Euro

a

25 Stunden

1 400

b

35 Stunden

1 800

c

45 Stunden

2 200

 

Anlage 3 zu § 21

Zuschüsse gemäß § 21 Absatz 2 zu den Kindpauschalen für die Kindergartenjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019

Gruppenform I

 

Gruppenform II

 

Gruppenform III

 

 

25 Stunden

112,96

232,88

83,37

 

35 Stunden

151,36

312,47

111,29

 

45 Stunden

194,11

400,75

178,36

 

 

Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung zu dem 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb einen zusätzlichen Zuschuss gemäß § 21 Absatz 2 in Höhe von 389,52 Euro. In den Fällen, in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, beträgt der zusätzliche Zuschuss 446,83 Euro.