Tarifstelle 4a - 4a.3
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)
4a
Denkmalschutz
4a.1
Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche
und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)
Gebühr: Euro 75
Alle sonstigen Entscheidungen gemäß § 13 oder § 14 DSchG
NRW einschließlich der Überwachung der danach erlaubten Maßnahmen
Gebühr: Euro 50 bis 500
4a.2
Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW:
Gebühr:
- 1 v. H. der bescheinigten Aufwendungen bis 250 000 Euro, ggf. zuzüglich
- 0,5 v. H. der über 250 000 Euro bescheinigten Aufwendungen bis 500 000 Euro,
ggf. zuzüglich
- 0,25 v. H. der über 500 000 Euro bescheinigten Aufwendungen, jedoch
- insgesamt höchstens 25 000 Euro
Sind die zu bescheinigenden Aufwendungen mehreren Eigentümern zuzurechnen, so ist die Gebühr zunächst für das gesamte Baudenkmal zu ermitteln und dann auf die Eigentümer nach ihrem Anteil an der Bescheinigungssumme zu verteilen.
4a.2.1
Bescheinigungen für bescheinigungsfähige Aufwendungen bis zu 5 000 Euro (bei
mehreren Eigentümern bezogen auf das gesamte Baudenkmal):
gebührenfrei
4a.3
Wird bei denkmalrechtlichen Entscheidungen und der Überwachung der danach
erlaubten Maßnahmen die Hinzuziehung von Sachverständigen einschließlich
Hilfskräften notwendig, so sind die für die Inanspruchnahme des
Sachverständigen einschließlich Hilfskräfte entstehenden Kosten als Auslagen zu
erstatten.