Tarifstelle 8 (Teil III) von 8.3 bis 8.3.5.11
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)

8.3
Jagdangelegenheiten

8.3.1
Jägerprüfung, Falknerprüfung

8.3.1.1
Jägerprüfung
Gebühr: Euro 220
Dient die Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheins, beträgt die Gebühr 50 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 8.3.1.1.
Anmerkung:
Die bei der Durchführung der Jägerprüfung entstandenen Auslagen sind in die Prüfungsgebühr einbezogen.

8.3.1.1.1
Nachprüfung je Prüfungsteil
Gebühr: Euro 80

8.3.1.2
Falknerprüfung
Gebühr: Euro 120
Anmerkung:
Die bei der Durchführung der Falknerprüfung entstandenen Auslagen sind in die Prüfungsgebühr einbezogen.

8.3.1.2.1
Nachprüfung je Prüfungsteil
Gebühr: Euro 50

8.3.1.3
Zulassung zur Jäger- oder Falknerprüfung oder zu Nachprüfung
Gebühr: Euro 30

8.3.2
Entscheidung über Jagdscheine

8.3.2.1
Jahresjagdscheine

8.3.2.1.1
Ein-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 35

8.3.2.1.2
Zwei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 50

8.3.2.1.3
Drei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 65

8.3.2.2
Jahresjagdscheine für Jugendliche

8.3.2.2.1
Ein-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 20

8.3.2.2.2
Zwei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 30

8.3.2.2.3
Drei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 35

8.3.2.3
Tagesjagdscheine

8.3.2.3.1
Tagesjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.3.2
Tagesjagdschein für Jugendliche
Gebühr: Euro 15

8.3.2.4
Falknerjagdscheine

8.3.2.4.1
Ein-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 20

8.3.2.4.2
Zwei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 30

8.3.2.4.3
Drei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 35

8.3.2.5
Falknerjagdscheine für Jugendliche

8.3.2.5.1
Ein-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.5.2
Zwei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 20

8.3.2.5.3
Drei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 25

8.3.2.6
Tagesfalknerjagdscheine

8.3.2.6.1
Tagesfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.6.2
Tagesfalknerjagdschein für Jugendliche
Gebühr: Euro 15

8.3.2.7
Jagdscheindoppel
Gebühr: Euro 30

8.3.2.8
Zweitschrift Jägerprüfungszeugnis und Bestätigung über bestandene Jägerprüfung
Gebühr: Euro 35

8.3.2.9
Umschreibungen

8.3.2.9.1
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für ein Jahr in einen Ein-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.2
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für ein Jahr in einen Zwei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 30

8.3.2.9.3
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für ein Jahr in einen Drei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 45

8.3.2.9.4
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für zwei Jahre in einen Ein-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.5
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für zwei Jahre in einen Zwei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 20

8.3.2.9.6
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für zwei Jahre in einen Drei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 35

8.3.2.9.7
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für drei Jahre in einen Ein-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.8
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für drei Jahre in einen Zwei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.9
Umschreibung eines Jugendjahresjagdscheins für drei Jahre in einen Drei-Jahresjagdschein
Gebühr: Euro 30

8.3.2.9.10
Umschreibung eines Jugendfalknerjahresjagdscheins für ein Jahr in einen Ein-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.11
Umschreibung eines Jugendfalknerjahresjagdscheins für ein Jahr in einen Zwei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.12
Umschreibung eines Jugendjahresfalknerjagdscheins für ein Jahr in einen Drei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 20

8.3.2.9.13
Umschreibung eines Jugendfalknerjahresjagdscheins für zwei Jahre in einen Ein-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.14
Umschreibung eines Jugendfalknerjahresjagdscheins für zwei Jahre in einen Zwei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.15
Umschreibung eines Jugendjahresfalknerjagdscheins für zwei Jahre in einen Drei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.16
Umschreibung eines Jugendfalknerjahresjagdscheins für drei Jahre in einen Ein-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.17
Umschreibung eines Jugendfalknerjahresjagdscheins für drei Jahre in einen Zwei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.9.18
Umschreibung eines Jugendjahresfalknerjagdscheins für drei Jahre in einen Drei-Jahresfalknerjagdschein
Gebühr: Euro 15

8.3.2.10
Einziehung und Versagung eines Jagdscheins
Gebühr: Euro 50 bis 150

8.3.3
Jagdbezirke

8.3.3.1
Abrundung von Jagdbezirken
Gebühr: Euro 55 bis 300

8.3.3.2
Erklärung von Grundflächen zu Eigenjagdbezirken
Gebühr: Euro 115 bis 200

8.3.3.3
Genehmigung der Zusammenlegung und Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke
Gebühr: Euro 115

8.3.3.4
Genehmigung der Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes (§ 9 Landesjagdgesetz - LJG-NRW - )
Gebühr: Euro 55

8.3.3.5
Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken (§ 4 Landesjagdgesetz-LJG-NRW)
Gebühr: Euro 30 bis 115

8.3.3.6
Überprüfung/Beanstandung eines Jahrespachtvertrages nach § 12 Absatz 1 bis 3 BJG
Gebühr: Euro 30

 

8.3.3.7
Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken aus ethischen Gründen (§ 6 a Bundesjagdgesetz –BJG)
Gebühr: Je nach Zeitaufwand. Je angefangene Stunde sind für die Berechnung die vom für Inneres zuständigen Ministerium veröffentlichten, jeweils gültigen Stundensätze (Richtwerte) zugrunde zu legen; jedoch in Abhängigkeit von der Grundfläche höchstens
Gebührenklasse 1: bis 2,0 ha, Gebühr bis Euro 200
Gebührenklasse 2: über 2,0 ha bis 10,0 ha, Gebühr bis Euro 600
Gebührenklasse 3: über 10,0 ha, Gebühr bis Euro 1 000

8.3.4
Jagdausübung

8.3.4.1
Ausnahmegenehmigung zum Schießen aus Kraftfahrzeugen
Gebühr: Euro 50

8.3.4.2
Erlaubnis zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken
Gebühr: Euro 30 bis 115

8.3.4.3
Genehmigung zum Gebrauch von Schusswaffen in befriedeten Bezirken
Gebühr: Euro 20 bis 50

8.3.4.4
Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen aufgrund des § 24 Absatz 2 LJG-NRW (Schonzeitaufhebungen)
Gebühr: Euro 60

8.3.4.5
Entscheidungen über sonstige Ausnahmegenehmigungen aufgrund des § 24 Abs. 3 LJG-NRW
Gebühr: Euro 30 bis 70
(Genehmigungen zu wissenschaftlichen Zwecken, zu Lehr- und Forschungszwecken sind gebührenfrei)

8.3.4.6
Entscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen von sachlichen Verboten (§ 19 BJG und § 19 LJG-NRW)
Gebühr: Euro 30 bis 115

8.3.4.7
Entscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen nach den §§ 35 und 44 Absatz 1 der Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung vom 31. März 2010 (GV. NRW. S. 238) in der jeweils geltenden Fassung (DVO LJG-NRW)
Gebühr: 55 Euro

8.3.5
Sonstiges

8.3.5.1
Bestätigung eines Jagdaufsehers
Gebühr: Euro 50

8.3.5.2
Verlängerung der Bestätigung eines Jagdaufsehers
Gebühr: Euro 15

8.3.5.3
Festlegung eines Jägernotweges
Gebühr: Euro 30

8.3.5.4
Zulassung einer Ausnahme von der Erfordernis der Jagdpachtfähigkeit
Gebühr: Euro 55

8.3.5.5
Zulassung der Eingatterung von kleineren Grundflächen zur Erhaltung des Jagdbetriebes
Gebühr: Euro 55

8.3.5.6
Genehmigung zum Aussetzen fremder Tierarten und von Schalenwild in der freien Wildbahn (§ 28 Absatz 3 und 4 BJG, § 31 Absatz 2 LJG-NRW)
Gebühr: Euro 55 bis 170

8.3.5.7
Genehmigung zum Aussetzen weiterer Tierarten in der freien Wildbahn zum Zwecke der Einbürgerung in Jagdbezirken (§ 28 Absatz 4 BJG, § 31 Absatz 3 LJG-NRW) und heimischen Feder- oder Haarwildes (außer Schalenwild) in der freien Wildbahn zum Zwecke der Bestandsstützung, Besatzstützung oder Wiederansiedlung in Jagdbezirken (§ 28 Absatz 4 BJG, § 31 Absatz 4 LJG-NRW)
Gebühr: 55 bis 170 Euro

8.3.5.8
Ausnahmegenehmigungen nach § 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 4 Bundeswildschutzverordnung
Gebühr: Euro 55 bis 170

8.3.5.9
Ausstellung eines Jagdschutzausweises für Jagdausübungsberechtigte
Gebühr: Euro 30

8.3.5.10
Entscheidung über die Anerkennung als Fachinstitut nach § 19 Abs. 3 BJG
Gebühr: Euro 170

8.3.5.11
Ausstellung einer Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung
Gebühr: Euro 15