Tarifstelle 25 bis 25.2.5
(Reihenfolge der Darstellung: Tarifstelle / Gegenstand / Gebühr Euro)

25
Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten

25.1
Vereinsrecht

25.1.1
Entscheidung über einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein
Gebühr: Euro 50 bis 300

25.1.2
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Änderung der Satzung eines Vereins
Gebühr: Euro 15 bis 150

25.1.3
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Auflösung eines Vereins
Gebühr: Euro 15 bis 100

25.1.4
Sonstige Amtshandlungen
Gebühr: Euro 10 bis 250

25.2
Stiftungsrecht
Die Gebühren nach den Tarifstellen 25.2.1 bis 25.2.4 werden nur in Bezug auf Stiftungen erhoben, die nicht als gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienend anerkannt sind bzw. anerkannt werden können.

25.2.1
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Stiftung
Gebühr: Euro 25 bis 5 000

25.2.2
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung
Gebühr: Euro 50 bis 5 000

25.2.3
Entscheidung nach § 3 StiftG NW
Gebühr: Euro 50 bis 2 500

25.2.4
Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Auflösung einer Stiftung
Gebühr: Euro 50 bis 5 000

25.2.5
Sonstige Amtshandlungen
Gebühr: Euro 10 bis 250