Verordnung
über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von
Durchführungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59
(Rückerstattungsgesetz)
Vom 15. Dezember 2009 (Fn 1)
Aufgrund des Artikels 78 Absatz 2 des Gesetzes der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz) (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Seite 1169 ff.) wird verordnet:
§ 1
Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Rückerstattungsgesetzes wird auf das für Justiz zuständige Ministerium übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. S. 857, in Kraft getreten am 1. Januar 2010. |
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