Verordnung
über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von
Durchführungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59
(Rückerstattungsgesetz)

Vom 15. Dezember 2009 (Fn 1)

Aufgrund des Artikels 78 Absatz 2 des Gesetzes der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz) (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Seite 1169 ff.) wird verordnet:

§ 1

Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Rückerstattungsgesetzes wird auf das für Justiz zuständige Ministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Fn 1

GV. NRW. S. 857, in Kraft getreten am 1. Januar 2010.