Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Zusammenstellung der Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie der Bauartzulassungen nach § 19 h Abs. l Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz– IV – 9 – 406 v. 28.8.02

 

Zusammenstellung der Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie der Bauartzulassungen nach § 19 h Abs. l Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz– IV – 9 – 406 v. 28.8.02

Zusammenstellung der Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation
gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie
der Bauartzulassungen nach § 19 h Abs. l Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz– IV – 9 – 406
v. 28.8.02

Das Landesumweltamt führt eine aktualisierte Zusammenfassung der in Nordrhein-Westfalen und den anderen Ländern erteilten Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie der erteilten gültigen wasserrechtlichen Bauartzulassungen nach § 19 h Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz.

Die aktuelle Fassung der vorliegenden Zusammenstellung kann unter der Internetadresse des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen http://www.lua.nrw.de abgerufen werden.

Die beiden RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - Zusammenstellung der Anerkennungen als Sachverständigen-Organisation gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie Zusammenstellung der Bauartzulassungen nach § 19 h Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz - v. 3.6.1999 (SMBl. NRW. 770) werden aufgehoben.

MBl. NRW. 2002 S. 1022