Ministerialblatt (MBl. NRW.)

Ministerialblatt: Ausgabe 24 (Titelblatt)

71. Jahrgang

Ausgegeben zu Düsseldorf am 24. September 2018

Nummer 24


(I.)
Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

      
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
21281 22.08.2018   Anerkennung des Ortsteils Rothenuffeln der Gemeinde Hille als Luftkurort mit Kurmittelgebiet Verfügung der Bezirksregierung Detmold – 24.63-00 – 510
    
2190 04.09.2018   Hinweise zur Auslegung von § 4a Absatz 1 des Bestattungsgesetzes (Länderliste) Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 512
    
702 03.09.2018   Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Handwerksunternehmen zur Steigerung der Kompetenzen in der Unternehmensführung sowie zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung im Handwerk (PROFI-Handwerk.NRW) Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie 512
    
702 07.09.2918   Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie,  des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und  des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 514
    
71340
71341
71342
11.09.2018   Aufhebung von Runderlassen Runderlass des Ministeriums des Innern 519
    
7817 25.07.2018   Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II-8-833.40.00 - 519
    


(II.)
Veröffentlichungen, die nicht in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden.

 
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
04.09.2018   Generalkonsularische Vertretung der Republik Polen in Köln Bekanntmachung des Ministerpräsidenten – M 2 – 03.10 – 6/12 524
    


(III.)
Öffentliche Bekanntmachungen

 
Glied.-Nr. Datum   Inhalt Seite
24.09.2018   10. Sitzung der 14. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 524
    


Bestellungen, Anfragen usw. sind an den A. Bagel Verlag zu richten. Anschrift und Telefonnummer wie folgt für

Abonnementsbestellungen: Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel. (0211) 9682/238 (8.00-12.30 Uhr), 40237 Düsseldorf Bezugspreis für GV halbjährlich 33,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 67,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus. Bezugspreis für MBL halbjährlich 57,50 Euro (Kalenderhalbjahr). Jahresbezug 115,- Euro (Kalenderjahr), zahlbar im voraus.Abbestellungen für Kalenderhalbjahresbezug müssen bis zum 30. 4. bzw. 31. 10., für Kalenderjahresbezug bis zum 31. 10. eines jeden Jahres beim A. Bagel Verlag vorliegen. Reklamationen über nicht erfolgte Lieferungen aus dem Abonnement werden nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erscheinen anerkannt.
In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. §14 UStG enthalten.

Einzelbestellungen:
Grafenberger Allee 100, Fax (0211) 9682/229, Tel.(0211) 9682/241, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Von Vorabeinsendungen des Rechnungsbetrages - in welcher Form auch immer - bitten wir abzusehen. Die Lieferungen erfolgen nur aufgrund schriftlicher Bestellung gegen Rechnung. Es wird dringend empfohlen, Nachbestellungen des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein - Westfalen möglichst innerhalb eines Vierteljahres nach Erscheinen der jeweiligen Nummer beim A. Bagel Verlag vorzunehmen, um späteren Lieferschwierigkeiten vorzubeugen. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen eine Lieferung erfolgt, gilt die Nummer als vergriffen. Eine besondere Benachrichtigung ergeht nicht.
Herausgeber: Im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium des Innern NRW, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, redaktion@im.nrw.de

Herstellung und Vertrieb im Namen und für Rechnung des Herausgebers: A. Bagel Verlag, Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf, verlag@bagel.de
Druck: TSB Tiefdruck Schwann-Bagel, Düsseldorf und Mönchengladbach
ISSN 0177-5359