Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 40 vom 11.11.2022 Seite 961 bis 966
Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung)
2251
Änderungssatzung
zur Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich
der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien
(Kostensatzung)
Vom 21. Oktober 2022
Aufgrund von § 104 Abs. 11 Medienstaatsvertrag (MStV) vom 14. bis 28. April 2020 (GV. NRW. S. 524) erlässt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) übereinstimmend mit den übrigen Landesmedienanstalten folgende Änderungssatzung:
§ 1
Das Gebührenverzeichnis zur Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Gebührenverzeichnis) vom 19. Februar 2021 (GV. NRW. S. 275) wird in Lfd. Nr. A III. 1 wie folgt geändert:
III. |
Medienplattformen und Benutzeroberflächen |
|
1 |
Entgegennahme einer Anzeige des Betriebs einer nicht unter § 78 S. 2 MStV fallenden Medienplattform oder Benutzeroberfläche nach § 79 Abs. 2 MStV |
100 – 10 000 |
Im Übrigen bleibt das Gebührenverzeichnis unverändert.
§ 2
Diese Satzung tritt in Kraft, wenn sie durch die Gremien aller Landesmedienanstalten erlassen und veröffentlicht wurde und dies durch Schreiben des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) festgestellt wird.
Düsseldorf, den 21. Oktober 2022
Der
Direktor der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Dr. Tobias S c h m i d
GV. NRW. 2022 S. 962