Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 30 vom 26.7.2005 Seite 667 bis 686
Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schulbezirken für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
§ 1
Die Schulbezirke für
regierungsbezirksübergreifende Fachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an
Berufskollegs werden nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung gebildet.
§ 2
Die Verordnung
tritt am 1. August 2005 in Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Barbara S o m m e r
GV. NRW.
2005 S. 677