Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 2 vom 27.1.2009 Seite 19 bis 34
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum (Förderrichtlinien Ökologieprogramm Emscher-Lippe – ÖPEL) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III-5 – 944.10.02.00 - und d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – AZ VR-20.42 v. 2.12.2008
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Richtlinien
für die Gewährung von
Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen
des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum
(Förderrichtlinien Ökologieprogramm Emscher-Lippe –
ÖPEL)
Gem. RdErl.
d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III-5 – 944.10.02.00 -
und d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – AZ VR-20.42
v. 2.12.2008
Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 1.7.2003 (MBl. NRW. S. 1173) wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 1 wird der Halbsatz „des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände
(Gemeindefinanzierungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung zur
Verwirklichung der Ziele des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum
und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung - LHO -
(VV/VVG)“ durch den Halbsatz „dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften
zu § 44 Landeshaushaltsordnung - LHO - (VV/VVG)“ ersetzt.
2.
In Nummer 7.1.2 wird Satz 2 wie folgt geändert:
Die Wörter „die
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten“ werden durch die Wörter
„das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen“
ersetzt;
die Wörter „Kommunalverband Ruhrgebiet,“ werden durch die Wörter
„Regionalverband Ruhr und“ ersetzt und
die Wörter „, das zuständige Staatliche Umweltamt und das Amt für Agrarordnung“
werden gestrichen.
3.
Nummer 7.1.3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter "Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter "für den Naturschutz zuständigen Ministeriums" ersetzt.
b) In Satz 2
werden die Wörter
aa) „Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und
Sport“ durch die Wörter "für Bauen und Verkehr zuständige
Ministerium" ersetzt;
bb) „Ministerium für Wirtschaft und Arbeit"
durch die Wörter "für Wirtschaft zuständige Ministerium" ersetzt.
c) In Satz 3 werden die Wörter "Kommunalverband Ruhrgebiet" durch die
Wörter "Regionalverband Ruhr" ersetzt.
4.
In Nummer 8 wird die Angabe „Nr. 1260/1999 vom 21.6.1999“ durch die Angabe „Nr.
1080/2006 vom 5. Juli 2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 vom 15.
Februar 2007“ ersetzt.
5.
In Nummer 9.1 Satz 1 wird die Angabe „31.12.2008“ durch die Angabe „31.12.2015“
ersetzt.
6.
In der Anlage 2 wird der Absatz „Rechtsbehelfsbelehrung“ durch folgenden Text
ersetzt:
„Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden des von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.“
7.
Dieser Runderlass wurde am 18.12.2008 der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht.
- MBl. NRW. 2009 S. 20