Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 39 vom 30.12.2008 Seite 863 bis 880

Bekanntmachung der Genehmigungen vom 22. Oktober 2008 und 7. November 2008 für die ergänzende Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe)
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Bekanntmachung der Genehmigungen vom 22. Oktober 2008 und 7. November 2008 für die ergänzende Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe)

Bekanntmachung der
Genehmigungen vom 22. Oktober 2008 und 7. November 2008
für die ergänzende Fortschreibung des Regionalplans
für den Regierungsbezirk Arnsberg,
Teilabschnitt Oberbereich Siegen
(Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe)

 

Vom 9. Dezember 2008

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Arnsberg hat in seinen Sitzungen am 14. Juni 2007 und 13. Dezember 2007 die Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe) beschlossen.

 

Den in der ursprünglichen Genehmigung des Regionalplans vom 20. November 2007 (GV. NRW. 2008 S. 160) ausgeklammerten Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen „Ostheldener Höhe“ in der Stadt Kreuztal und in der Gemeinde Wenden sowie das dazugehörige textliche Ziel 8 Abs. 4 und die Erläuterungen Seite 38, Abs. 3 und 4 habe ich mit Erlass vom 22. Oktober 2008 – 322 – 30.13.08 gemäß § 20 Abs. 7 Landesplanungsgesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien genehmigt.

 

Die in der ursprünglichen Genehmigung des Regionalplans vom 20. November 2007 (GV. NRW. 2008 S. 160) ebenfalls ausgeklammerte zeichnerische Darstellung der zusätzlichen Anschlussstelle für die B 54 n in Verbindung mit dem Planzeichen 3.aa-1) „Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr – Bestand, Bedarfsplanmaßnahme“ und der mit dem Planzeichen 3.ac) „Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung)“ dargestellten Straße sowie die entsprechenden Darstellungen in der Erläuterungskarte 14 habe ich mit Erlass vom 7. November 2008 – 322 – 30.13.08 gemäß § 20 Abs. 7 Landesplanungsgesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien genehmigt.

 

Die Bekanntmachung der Genehmigungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 21 Satz 1 Landesplanungsgesetz.

 

Gemäß § 21 Satz 2 Landesplanungsgesetz werden die Änderungen des Regionalplans beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Landesplanungsbehörde), der Bezirksregierung Arnsberg (Bezirksplanungsbehörde), dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Kreis Olpe sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

 

Die Änderungen des Regionalplans werden gemäß § 22 Landesplanungsgesetz mit der Bekanntmachung der Genehmigung zum Ziel der Raumordnung. Sie sind nach Maßgabe der §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz von den öffentlichen Stellen und Privaten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Soweit die Änderungen des Regionalplans Grundsätze enthalten, sind sie nach Maßgabe des § 4 Raumordnungsgesetz von den öffentlichen Stellen und Privaten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Gemäß § 23 des Landesplanungsgesetzes weise ich auf Folgendes hin:

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung der Änderungen des Regionalplanes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung bei der Bezirksregierung Arnsberg (Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung des Regionalplanes oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.

 

Düsseldorf, den 9. Dezember 2008

 

 

Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Michael  H e n z e

 

GV. NRW. 2008 S. 876