Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 16 vom 30.6.2009 Seite 327 bis 348

Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten
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Norm
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Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten

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Gesetz zur Änderung
der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich
des Ministerpräsidenten

 

Vom 9. Juni 2009

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Gesetz zur Änderung
der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich
des Ministerpräsidenten

 

Artikel 1

 

Das Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1986 (GV. NRW. S. 218), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 3 wird aufgehoben.

 

2. § 8 wird aufgehoben.

 

3. § 9 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Zahl „2009“ wird durch die Zahl „2014“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Das Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettungstatenG) vom 30. März 2004 (GV. NRW. S. 146) wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird aufgehoben.

 

2. § 6 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Zahl „2009“ wird durch die Zahl „2014“ ersetzt.

 

Artikel 3

 

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 9. Juni 2009

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

(L. S.)

Der Innenminister

Dr. Ingo  W o l f

 

 GV. NRW. 2009 S. 328