Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 36 vom 15.12.2009 Seite 757 bis 770

Änderung der Bekanntmachungen des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff sowie des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Änderung der Bekanntmachungen des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff sowie des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten

804

Änderung der Bekanntmachungen
des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung
von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff
sowie
des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung
von Schreib- und Zeichengeräten

 

Vom 16. November 2009

 

Artikel 1

 

Die Bekanntmachung des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff vom 26. Juni 1991 (GV. NRW. S. 287), zuletzt geändert durch Artikel 174 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), wird wie folgt geändert:

 

1. In Nummer 1 wird der letzte Absatz durch folgenden ersetzt:

„Anschrift: Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Artikeln aus Holz oder Schnitzstoff (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen), 40190 Düsseldorf.“

 

2. In Nummer 3 wird die Zahl „2009“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Die Bekanntmachung des Heimarbeitsausschusses für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten vom 26. Juni 1991 (GV. NRW. S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 175 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), wird wie folgt geändert:

 

1. In Nummer 1 wird der letzte Absatz durch folgenden ersetzt:

„Anschrift: Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen), 40190 Düsseldorf.“

 

2. In Nummer 3 wird die Zahl „2009“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.

 

Artikel 3

 

Die Änderung der Bekanntmachungen tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 16. November 2009

 

 

Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef  L a u m a n n

 

GV. NRW. 2009 S. 759