Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 14 vom 27.6.2012 Seite 219 bis 228

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
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Norm
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

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Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen
für Blinde und Gehörlose (GHBG)

 

Vom 21. Juni 2012

 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen
für Blinde und Gehörlose (GHBG)

 

Artikel 1

Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) vom 25. November 1997 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332), wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des 4. Teils wird wie folgt neu gefasst:

4. Teil:
Umsetzung des Rechts der Europäischen Union“.

 

2. Vor § 6 wird § 5a eingefügt:

㤠5a

(1) Leistungen nach diesem Gesetz erhalten auch Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Nordrhein-Westfalen haben, soweit sie nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30. April 2004, S. 1, L 200 S. 1, L 204 vom 4. August 2007, S. 30, ABl. L 338 vom 22. Dezember 2010, S. 35) in der jeweils geltenden Fassung anspruchsberechtigt sind. Gleiches gilt für Bürgerinnen und Bürger aus Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, wenn dieselben Voraussetzungen erfüllt sind.

 

(2) Leistungen, die wegen einer in diesem Gesetz genannten Behinderung nach ausländischem Recht zustehen, werden angerechnet.“

 

3. Vor § 6 wird folgende Überschrift eingefügt:

„5. Teil:

Verfahrensvorschriften, Zuständigkeit“.

 

4. Die Überschrift des bisherigen 5. Teils wird gestrichen.

5. § 10 wird aufgehoben.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 21. Juni 2012

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Die Ministerpräsidentin

Hannelore  K r a f t

(L. S.)

Der Finanzminister

Dr. Norbert  W a l t e r-B o r j a n s

 

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf  J ä g e r

 

Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales

Guntram  S c h n e i d e r

 

Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Barbara  S t e f f e n s

GV. NRW. 2012 S. 221