Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 3 vom 31.1.2013 Seite 21 bis 28

Beschluss der Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen über die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und · Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV- VA8)
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Beschluss der Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen über die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und · Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV- VA8)

Beschluss der Vertreterversammlung der
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen über die
Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift
„Sicherheits- und
· Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“
(GUV- VA8)

 

Vom 5. Dezember 2012

 

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2012 in Düsseldorf beschlossen:

 

Die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV-VA8) vom Juni 2002, gültig ab 1. April 2009, in der Fassung vom Juni 2002 tritt mit Wirkung zum 1. Februar 2013 außer Kraft.

 

Düsseldorf, den 5. Dezember 2012

 

 

Manfred  E i s

Vorsitzender der Vertreterversammlung

 

 

Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein­ Westfalen

 

Die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV-VA8) wird genehmigt.

 

Az: III 1 - 8006.15.5

 

Düsseldorf, den 3. Januar 2013

 

 

Ministerium
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

S e i d e l

 

GV. NRW. 2013 S. 25