Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 16 vom 31.5.2013 Seite 253 bis 270
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen
und dem Freistaat Bayern über die
Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer,
die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben,
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Vom 16. Mai 2013
Nachdem
am 15. Mai 2013 die Ratifikationsurkunden zwischen den Ländern
Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern hinterlegt waren, tritt der
Staatsvertrag gemäß seines Artikels 9 am ersten Tag
des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.
Düsseldorf,
16. Mai 2013
Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hannelore
K r a f t
(L. S.)
GV.
NRW. 2013 S. 268