Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 40 vom 6.12.2013 Seite 695 bis 720

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
 

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2013/2014

Zweite Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und
die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das
Wintersemester 2013/2014

Vom 18. .November 2013

Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) verordnet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung:

Artikel 1

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Winter-semester 2013/2014 vom 24. Juni 2013 (GV. NRW. S. 384), die durch Verordnung vom 11. Juli 2013 (GV. NRW. S. 449) geändert worden ist, werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2013 in Kraft.

Düsseldorf, den 18. November 2013

Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Svenja  S c h u l z e

GV. NRW. 2013 S. 696