Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 29 vom 7.11.2006 Seite 457 bis 472

4. Änderung der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen – Lippe
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4. Änderung der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen – Lippe

2022

4. Änderung
der Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse
Westfalen – Lippe

Vom 15. November 2005

§ 1
Änderung der ZKW - Satzung

Die Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen - Lippe (zkw) vom 9. Juli 2002 (GV. NRW. 2003 S. 468), zuletzt geändert durch die 3. Satzungsänderung vom 15. März 2005, wird wie folgt geändert:

1. § 25 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

1Im Falle der Kündigung behält die/der Versicherte ihre/seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft, wenn sie/er nicht deren Abfindung beantragt. 2Im Rahmen dieser Abfindung werden der/dem Versicherten ihre/seine eingezahlten Beiträge – abzüglich einer etwaigen staatlichen Förderung – ohne Zinsen zu 95 v.H. zurückgezahlt.“

2. In § 36 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter „ehelichen oder diesen gesetzlich gleichgestellten“ gestrichen, der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und danach die Angaben „Kinder sind die leiblichen und angenommenen Kinder sowie die Pflegekinder im Sinne des  § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG.“ angefügt.

3. In § 41 Abs. 1 Satz 1 werden die Angaben „einen Monatsbetrag von 30 Euro“ durch die Angaben „den Monatsbetrag nach § 3 Abs. 2 BetrAVG“ ersetzt.

4. In § 43 Satz 3 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und um die Wörter „für Leistungen aus der freiwilligen Versicherung sind insoweit zusätzlich die mit Beiträgen belegten Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung zu berücksichtigen, sofern diese außerhalb von Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung liegen.“ ergänzt.

§ 2
In-Kraft-Treten

1Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten § 1 Nr. 1 und Nr. 4 mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

Münster, den 15. November 2005

H o f f s t ä d t

Vorsitzender des Kassenausschusses

R a s c h d o r f

Schriftführerin

GV. NRW. 2006 S. 458