Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 5 vom 15.3.2006 Seite 93 bis 110

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen
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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen

20340

Verordnung zur Änderung
der Verordnung
zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten
und Befugnisse im Geschäftsbereich des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 24. Februar 2006

Auf Grund der §§ 17 Abs. 5 Satz 2, 32 Abs. 2 Satz 2, 76 Abs. 5 und 81 Satz 2 des Disziplinargesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LDG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 624), wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Mai 2005 (GV. NRW. S. 568) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden die Wörter „Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder“ ersetzt durch „Ministeriums für Schule und Weiterbildung“.

2. In § 1 Abs. 1 wird nach „2. des Landesinstituts für Schule“ folgende Zeile neu eingefügt „3. der Zentralstelle für Fernunterricht“.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 24. Februar 2006

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Barbara  S o m m e r

GV. NRW. 2006 S. 96