Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 39 vom 23.10.2015 Seite 705 bis 726

Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen
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Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen

2022

Berichtigung
des Vierten Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über die kommunalen
Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 698) wird wie folgt berichtigt:

1. In 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden die Wörter „Kommunale Versorgungskassen“ durch die Wörter „„Kommunale Versorgungskassen““ ersetzt.

2. In Nummer 2 werden die Wörter „Rheinische Versorgungskassen“ durch die Wörter „„Rheinische Versorgungskassen““ ersetzt.

GV. NRW. 2015 S. 706