Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1997 Nr. 50 vom 21.11.1997 Seite 385 bis 388

Berichtigung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NW) vom 16. September 1997 (GV. NW. S. 341) In der Anlage 9 „Meldeschein für Beherbergungsstätten“ wird auf der Vorderseite des Meldescheinmusters in der Spalte „Reisegesellschaft von mind. 10 Personen (Zahl der Teilnehmer angeben)“ das Wort „mind.“ durch die Worte „mehr als“ ersetzt.
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Berichtigung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NW) vom 16. September 1997 (GV. NW. S. 341) In der Anlage 9 „Meldeschein für Beherbergungsstätten“ wird auf der Vorderseite des Meldescheinmusters in der Spalte „Reisegesellschaft von mind. 10 Personen (Zahl der Teilnehmer angeben)“ das Wort „mind.“ durch die Worte „mehr als“ ersetzt.

In der Anlage 9 „Meldeschein für Beherbergungsstätten“ wird auf der Vorderseite des Meldescheinmusters in der Spalte „Reisegesellschaft von mind. 10 Personen (Zahl der Teilnehmer angeben)“ das Wort „mind.“ durch die Worte „mehr als“ ersetzt.

GV. NW. 1997 S. 386