Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 20 vom 12.9.2019 Seite 537 bis 588

Vierter Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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Vierter Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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Vierter Nachtrag
zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den
Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Vom 3. Juli 2019

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat am 3. Juli 2019 auf Grund des § 13 Nummer 14 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2007 (GV. NRW. S. 621, ber. 2008 S. 54) in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363) auf Vorschlag des Vorstandes der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 8. März 2019 folgenden Beschluss gefasst.

Die Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2008 (GV. NRW. 2010 S. 515), die zuletzt durch Beschluss vom
6. Juli 2016 (GV. NRW. S. 640) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „70“ durch die Angabe „75“ ersetzt.

2. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)   In Nummer 1 wird die Angabe „700“ durch die Angabe „750“ ersetzt.

b)   In Nummer 2 wird die Angabe „210“ durch die Angabe „225“ ersetzt.

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Vorgelegt vom Vorstand                                          Beschlossen von der Vertreterversammlung

Düsseldorf, den 8. März 2019                                   Münster, den 3. Juli 2019

Uwe Meyeringh                                                         Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke

Vorsitzender                                                              Vorsitzender

GV. NRW. 2019 S. 539