Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 15a vom 22.4.2020 Seite 303a bis 304a

Berichtigung des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie
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Berichtigung des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie

Berichtigung des Gesetzes
zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in
Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die
Auswirkungen einer Pandemie

Vom 22. April 2020
 

Das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) wird wie folgt berichtigt:

Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut des Änderungsbefehls wird Nummer 1.

b) Folgende Nummer 2 wird angefügt:

„2. Dem § 81 wird folgender Absatz angefügt:

„(5) Im Zuge der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie findet im Haushaltsjahr 2020 Absatz 4 keine Anwendung.““

Düsseldorf, den 22. April 2020

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Britta  R o t t b e c k

GV. NRW. 2020 S. 304a