Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 23 vom 25.3.2021 Seite 293 bis 310

Berichtigung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 11. März 2021
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Berichtigung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 11. März 2021

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Berichtigung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 11. März 2021

Vom 16. März 2021

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 11. März 2021 (GV. NRW. S. 262a) wird wie folgt berichtigt:

1. § 2 wird wie folgt berichtigt:

a) Die Angabe „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ ersetzt.

b) Die Angabe „Nr.“ wird durch das Wort „Nummer“ ersetzt.

c) In den Nummern 1 und 2 wird jeweils der Punkt nach den die Aufzählungen kennzeichnenden Kleinbuchstaben durch eine geschlossene Klammer ersetzt.

2. In § 4 Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „gelten“ durch das Wort „gilt“ ersetzt.

3. In § 5 wird die Angabe „(7)“ durch die Angabe „(6)“ und die Angabe „(8)“ durch die Angabe „(7)“ ersetzt.

4. § 8 wird wie folgt berichtigt:

a) Vor der Angabe „(1)“ sowie vor der Angabe „(2)“ wird jeweils das Leerzeichen gestrichen.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „bzw.“ durch das Wort „beziehungsweise“ ersetzt.

5. In § 10 Absatz 2 wird die Angabe „CoronaTeststrukturVO“ durch das Wort „Coronateststrukturverordnung“ ersetzt.

6. Die Angabe „Kapitel 5“ wird durch die Angabe „Kapitel 4“ ersetzt.

7. In § 14 wird die Angabe „(3)“ durch die Angabe „(2)“ und die Angabe „(4)“ durch die Angabe „(3)“ ersetzt.

8. In § 16 wird vor dem Wort „Soweit“ die Angabe „(5)“ durch die Angabe „(6)“ ersetzt.

9. In § 17 wird nach der Angabe „erfolgen.“ ein Leerzeichen gestrichen.

10. In § 18 Absatz 2 Satz 3 wird nach dem Wort „um“ ein Leerzeichen gestrichen.

11. Die Angabe „Kapitel 6“ wird durch die Angabe „Kapitel 5“ ersetzt.

Düsseldorf, den 16. März 2021

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Birgit S z y m c z a k

GV. NRW. 2021 S. 306