Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 26 vom 6.9.2024 Seite 559 bis 598
| Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
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Bekanntmachung des Inkrafttretens
des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages
zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats
Thüringen
zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
(Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Nachdem am 15. Juli 2024 die Ratifikationsurkunden des Freistaats Thüringen und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 2 am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 27. August 2024
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik W ü s t MdL
GV. NRW. 2024 S. 598