Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 22 vom 22.4.2025 Seite 395 bis 402

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW
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Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW

7817

Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW

Vom 3. April 2025

Auf Grund des § 17 Absatz 3 Nummer 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139, 2287), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 396) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 Buchstabe c der Zuständigkeitsverordnung Agrarförderung vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1184) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Artikel 1

§ 1 der Direktzahlungen-InVeKoS-Verordnung NRW vom 23. Mai 2023 (GV. NRW. S. 342) wird wie folgt geändert:

1. Die Absätze 3 bis 5 werden wie folgt gefasst:

„(3) Die Erfassung der Kennarten zur Überprüfung der Verpflichtung gemäß Nummer 5.1 der Anlage 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139; 2287) in der jeweils geltenden Fassung erfolgt auf der Fläche verteilt in zwei Abschnitten. Die Abschnitte dürfen sich nicht überschneiden. In jedem Abschnitt müssen mindestens vier Kennarten der in Anlage 1 aufgeführten Kennarten vorhanden sein. Kennarten einer Kennartengruppe zählen als nur eine Kennart. Es müssen in den Abschnitten nicht dieselben vier Kennarten nachgewiesen werden.

(4) Die Dokumentation erfolgt mit Hilfe der zu diesem Zweck von der zuständigen Behörde bereitgestellten Foto-App. Die mit geografischen Koordinaten versehenen Fotonachweise sind mithilfe dieser Foto-App jährlich an die zuständige Behörde zu übermitteln.

(5) Die Übermittlung der Dokumentation hat, bis zu einem durch die zuständige Behörde festgelegtem Datum, durch die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller zu erfolgen.“

2. Absatz 6 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 3. April 2025

Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

Silke G o r i ß e n

GV. NRW. 2025 S. 401