Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 53 vom 29.12.1999 Seite 679 bis 706

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1999/2000
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
Anlage4
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1999/2000

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern an den Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Studienjahr 1999/2000

Vom 9. Dezember 1999

Aufgrund des § 8, des § 10 Abs. 2 und des § 11 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassunggesetz NW - HZG NW) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204) geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1999/2000 vom 10. August 1999 (GV. NRW. S. 485) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1999 in Kraft.

Düsseldorf, den 9. Dezember 1999

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Gabriele  B e h l e r

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 1 (Fachhochschulstudiengänge)

Anlage 2 (Studiengänge an Universitäten)

GV. NRW. 1999 S. 695