Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 35 vom 31.10.2001 Seite 741 bis 746

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

74

Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages
über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach
§ 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Vom 3. Oktober 2001

Nachdem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Staatvertrages erfüllt sind, beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg im August 2001 hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes (Bekanntmachung vom 16. September 2000, GV. NRW. S. 651) nach seinem Artikel 6 am 1. September 2001 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 3. Oktober 2001

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang  C l e m e n t

(L. S.)

GV. NRW. 2001 S. 744