Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 6 vom 5.3.2001 Seite 49 bis 64

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz

7123

Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Zuständigkeiten
nach dem Berufsbildungsgesetz

Vom 30. Januar 2001

Aufgrund des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird nach Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz des Landtags verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. Juni 1970 (GV. NRW. S. 515), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 518), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Nr. 2 werden hinter den Wörtern „der Direktor der Landwirtschaftskammer“ die Wörter „Westfalen-Lippe“ eingefügt.

2. In § 1 Nr. 4 werden die Wörter „der Regierungspräsident“ durch die Wörter „die Bezirksregierung“ und das Wort „dessen“ durch das Wort „deren“ ersetzt.

3. In § 2 Nrn. 1 und 2 werden die Wörter „der Regierungspräsident“ durch die Wörter „die Bezirksregierung“ und das Wort „dessen“ durch das Wort „deren“ ersetzt.

4. In § 2 Nr. 3 werden hinter den Wörtern „der Direktor der Landwirtschaftskammer“ die Wörter „Westfalen-Lippe“ eingefügt.

5. In § 3 werden in Satz 1 und Satz 2 jeweils hinter den Wörtern „der Direktor der Landwirtschaftskammer“ die Wörter „Westfalen-Lippe“ eingefügt.

6. In § 4 Satz 1 werden die Worte „den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr“ durch die Worte „das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie“ ersetzt.

7. In § 4 Satz 2 wird das Wort „Er“ durch das Wort „Es“ und das Wort „Finanzminister“ durch das Wort „Finanzministerium“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 30. Januar 2001

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang  C l e m e n t

Der Minister für Arbeit
und Soziales, Qualifikation und Technologie

Harald  S c h a r t a u

GV. NRW. 2001 S. 62