Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 36 vom 28.7.2003 Seite 419 bis 426

Berichtigung der Dritten Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände vom 7. November 2001
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Berichtigung der Dritten Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände vom 7. November 2001

2022

Berichtigung
der Dritten Änderung der Satzung
der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände
vom 7. November 2001

Vom 24. Juni 2003

Die Dritte Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände vom 7. November 2001 (GV. NRW. 2002 S. 484) wird wie folgt berichtigt:

1. Nach der lfd. Nummer 10 ist nachstehende Nummer 11 anzufügen:

11. In § 33 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort „zweifachen“ durch das Wort „einfachen“ zu ersetzen.

2. In Artikel II ist folgender Veröffentlichungstext anzufügen:

Die vorstehende dritte Änderung der Satzung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 10. September 2002 – 3 – 31 –37.66.20 – 3502/02 – genehmigt. Sie wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen – VKZVKG – bekannt gemacht.

Münster, den 24. Juni 2003

Westfälisch-Lippische Versorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände

Rainer  J o h n

Geschäftsführer

GV. NRW. 2003 S. 424