Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 27 vom 17.6.2005 Seite 611 bis 632

Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
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Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen

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Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens
über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz
über den Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und
dem Land Nordrhein-Westfalen

 

Vom 8. Juni 2005

 

Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 15. Januar/23. Februar 1990 (GV. NRW. S. 242 [BAnz. S. 2569 ]), zuletzt geändert durch Verwaltungsabkommen vom 12./21. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 7), wird wie folgt geändert:

 

1. In Nummer 1, 2. Absatz, 2. Spiegelstrich werden die Wörter „gilt eine gesonderte Beleihungsvereinbarung mit der Deutschen Post Wohnen GmbH“ gestrichen und durch die Wörter „gilt eine gesonderte Beleihungsvereinbarung mit der von der Deutsche Post AG bestimmten Stelle“ ersetzt.

2. Die Änderung des Verwaltungsabkommens tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

 

Berlin, den 30. Mai 2005

 

 

Bundesministerium der Finanzen

i.V. Gerd  E h l e r s

Düsseldorf, den 10. Mai 2005

 

 

Für das Land
Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport

Dr. Michael  V e s p e r

 

GV. NRW. 2005 S. 628