Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 28 vom 30.6.2005 Seite 633 bis 648

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz

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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen
zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen
und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss
an das Bundesautobahnnetz

Vom 9. Juni 2005

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308, ber. S. 629) wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz vom 19. März 2003 (GV. NRW. S. 174) wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

„3.

B 62

auf dem Gebiet der Stadt Siegen
von der Anschlussstelle Siegen (A 45) bis zur Einmündung Wallhausenstraße (Stations-km 0,400)
“.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 9. Juni 2005

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Fritz  B e h r e n s

GV. NRW. 2005 S. 635