Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 26 vom 8.10.2009 Seite 445 bis 452
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.9.2009 I C 2 - 0013 - 3.1 I C 2 - 0014 - 2.1
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Verwaltungsvorschriften zur
Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO
RdErl. d. Finanzministeriums v. 21.9.2009
I C 2 - 0013 - 3.1
I C 2 - 0014 - 2.1
Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) vom 27.6.2003 (MBl. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch RdErl. d. Finanzministeriums 7.3.2008 (MBl. NRW. S. 195, ber. S. 262) werden nach Beteiligung der zuständigen Ministerien und Anhörung des Landesrechnungshofs wie folgt geändert:
1
Der Gruppierungsplan (GPl) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Klammerzusatz in der Zweckbestimmung der Gruppe 013 „(ohne Zinsabschlag)“
wird geändert in „(ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)“.
1.2
Die Zweckbestimmung der Gruppe 018 „Zinsabschlag“ wird geändert in
„Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“.
2
Die Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
werden wie folgt geändert:
2.1
Der Klammerzusatz in der Zweckbestimmung der Gruppe 013 „(ohne Zinsabschlag)“
wird geändert in „(ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)“.
2.2
Die Zweckbestimmung der Gruppe 018 „Zinsabschlag“ wird geändert in
„Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“.
2.3
Bei Gruppe „018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ werden
folgende neuen Zuordnungshinweise aufgenommen: „Einnahmen aus dem bis 31.
Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag. Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009
geltenden Kapitalertragsteuer i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12
sowie S. 2 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S.
1912).“
2.4
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „511 Geschäftsbedarf und Kommunikation
sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Gebrauchsgegenstände“ werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.4.1
Die Wörter „Materialien für die Informationstechnik“ werden gestrichen.
2.4.2
Das Wort „Fahrgelder“ wird durch die Wörter „Fahrgelder, soweit nicht Gruppe
527“ ersetzt.
2.4.3
Nach den Wörtern „Hierzu gehören z.B.“ wird im 2. Spiegelstrich hinter dem Wort
„Informationstechnik“ der Klammerzusatz „(Hard- und Software einschließlich
Lizenzen)“ neu eingefügt.
2.5
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „538 Ausgaben für Datenverarbeitung
(Aufträge an Dritte)“ werden die Wörter „Erwerb von Lizenzen und Programmen zur
Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe“ gestrichen.
2.6
In den Zuordnungshinweisen zur Gruppe „812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen
Sachen“ wird hinter dem Wort „Informationstechnik“ der Klammerzusatz „(Hard-
und Software einschließlich Lizenzen)“ neu eingefügt.
3
Die Zuordnungsrichtlinien zum Funktionenplan (ZR-FPl) werden wie folgt geändert:
3.1
Bei Funktion 129 (Sonstige schulische Aufgaben) werden als neuer
Zuordnungshinweis vor dem Klammerzusatz die Wörter „Lehramtsreferendare, soweit
nicht Oberfunktion 11/12“ aufgenommen.
3.2
Bei Funktion 154 (Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung) wird im
Klammerzusatz am Ende die Zahl „12“ geändert in „11/12“.
4
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2009 S. 449