Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 32 vom 9.12.2011 Seite 513 bis 534
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
Öffentliche
Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2012
Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 24.11.2011
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Verwaltung/Bekanntmachungen
öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 24. November 2011
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Dr.Wolfgang K
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- MBl. NRW. 2011 S. 532