Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 8 vom 18.3.2014 Seite 115 bis 130
Zentrale Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.29.06 v. 17.2.2014
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Zentrale
Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und
Kommunales - 404 - 27.29.06
v. 17.2.2014
1.
Allgemeines
Erfolgreiche Kriminalitätskontrolle setzt eine fundierte kriminalistisch-kriminologische Aus- und Fortbildung voraus. Eine zentrale Einführungsfortbildung für kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung, die dieses Wissen in Theorie und Praxis vermittelt, hat sich bewährt.
2.
Verpflichtende Teilnahme
Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, denen nach Inkrafttreten dieses Erlasses erstmalig auf Dauer Aufgaben der Kriminalitätssachbearbeitung, der Kriminalitätsvorbeugung und der konzeptionellen Kriminalitätskontrolle (kriminalfachliche Funktionen) förmlich übertragen werden, müssen die Einführungsfortbildung erfolgreich absolvieren. Hiervon ausgenommen sind Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, deren Prüfung zum Laufbahnabschnitt II noch keine vier Jahre zurückliegt.
Die Anmeldung zur Einführungsfortbildung ist von den Polizeibehörden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Zuweisung der kriminalfachlichen Funktion sicherzustellen und entsprechend in der jährlichen Bedarfserhebung zu berücksichtigen.
Nicht erforderlich ist die Einführungsfortbildung für eine Verwendung in den Einsatztrupps zur Kriminalitätsbekämpfung, soweit diesen keine kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung obliegt.
3.
Verlauf
Die zentrale Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung gliedert sich in ein Theoriemodul (10 Wochen) und in ein Praxismodul (14 Wochen).
Das LAFP NRW gewährleistet eine ständige inhaltliche Evaluierung der Fortbildung im Hinblick auf aktuelle Kriminalitätsphänomene, kriminalstrategische Grundentscheidungen und Anpassung kriminaltaktischer Maßnahmen. Es stellt die Verzahnung mit dem Bachelor-Studiengang sicher.
4.
Lernerfolgskontrolle
Die Einführungsfortbildung wird mit einer mehrstufigen Lernerfolgskontrolle und den Ergebnissen "mit Erfolg teilgenommen" oder "ohne Erfolg teilgenommen" abgeschlossen.
Eine Wiederholung ist nach erfolgloser Teilnahme einmal möglich. Bei erneuter erfolgloser Teilnahme ist die Verwendung in kriminalfachlichen Funktionen zu beenden. Die Polizeivollzugsbeamtin bzw. der Polizeivollzugsbeamte ist dann wieder mit einer nichtkriminalpolizeilichen Aufgabe zu betrauen.
5.
Spezialisierte Fortbildung
Die Teilnahme an spezialisierenden kriminalfachlichen Fortbildungen setzt die vorangehende Zuweisung und Wahrnehmung einer kriminalfachlichen Funktion nach Maßgabe der Nr. 2 dieses Erlasses voraus.
6.
Controlling
Das LAFP führt ein behördenscharfes Controlling nach Nummer 2 dieses Erlasses mit Stand 31.12. des jeweiligen Jahres durch und berichtet mir zum 15.2. des Folgejahres, erstmals zum 15.2.2015.
- MBl. NRW. 2014 S. 116