Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 18 vom 13.9.2019 Seite 381 bis 398
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland
III.
Öffentliche Auslegung des
Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021
Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Rheinland
Vom 4. September 2019
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 ist im Internet unter www.bekanntmachungen.lvr.de öffentlich bekannt gemacht.
Gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen bei der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, erheben.
Köln, den 4. September 2019
Die Direktorin des
Landschaftsverbandes Rheinland
L u b e k
- MBl. NRW. 2019 S. 398