Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 15 vom 24.4.2003 Seite 367 bis 394
Richtlinien für die Interessentenkartei Bek. d. Staatskanzlei v. 10. März 2003.
Richtlinien für die
Interessentenkartei
Bek. d. Staatskanzlei v.
10. März 2003.
Die
Staatssekretäre haben am 27. Januar 2003 die Richtlinien für die
Interessentenkartei im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts für
nordrhein-westfälisches Personal in europäischen und internationalen
Institutionen (PEEK) beschlossen (MBl. NRW Nr. 32 vom 21. Juni 2002). Sie werden nachstehend bekannt gemacht:
Richtlinien
für die Interessentenkartei
1
PEEK und die Personalstelle für internationale Entsendungen
Mit Beschluss
vom 29. Januar 2002 hat das Kabinett das Personalentwicklungskonzept für
nordrhein-westfälisches Personal in europäischen und internationalen
Institutionen (PEEK) beschlossen (MBl. NRW Nr. 32 vom 21. Juni 2002). Ziel von PEEK ist die Stärkung
-
des
NRW-Personalanteils in europäischen und internationalen Behörden und Gremien,
- des Lobbyings
gegenüber der EU,
- der europapolitischen und internationalen
Kompetenz der Landesverwaltung und
-
des
Aspekts der Personalentwicklung.
In Nr. 1.3 des
PEEK ist die Einrichtung einer Personalstelle für internationale Entsendungen
vorgesehen. Die Personalstelle ressortiert in der
Staatskanzlei / Minister im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten.
2
Interessentenkartei
Die
Personalstelle führt eine Interessentenkartei, mit deren Hilfe
-
schnell
und gezielt auf internationale und europäische Stellenausschreibungen reagiert
werden kann, und
-
die
Personalstelle und die Ressorts bei Stellenausschreibungen mit spezifischen
europäischen und internationalen Anforderungen gezielt Personal ansprechen
können.
In der Kartei
vermerkte Interessentinnen und Interessenten werden bei Vorschlägen für die
Besetzung von Stellen im europäischen und internationalen Bereich nach Maßgabe
der dienstrechtlichen Bestimmungen ihrer Qualifikation entsprechend bevorzugt
berücksichtigt.
Mindestens
einmal im Jahr organisiert die Personalstelle eine Informationsveranstaltung
für die Interessentinnen und Interessenten.
Die
Interessentinnen und Interessenten erhalten regelmäßig Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen
und Informationen über Fortbildungsmöglichkeiten.
3
Aufnahmevoraussetzungen
- unbefristet Beschäftigte des Landes
Nordrhein-Westfalen
- in den Laufbahngruppen des gehobenen und höheren
Dienstes sowie vergleichbare Angestellte,
- die
über gute Englisch- oder Französischkenntnisse oder gute andere
Sprachkenntnisse verfügen, die in einem möglichen Einsatzbereich nutzbringend
sind.
Vorschlagsberechtigt
sind die obersten Landesbehörden. In Einzelfällen können sich Interessenten
auch direkt an die Personalstelle wenden. Die Aufnahme in die
Interessentenkartei findet dann im Einvernehmen mit dem Ressort statt.
4
Erhebung von Daten
Die
Personalstelle führt unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes die
Interessentenkartei auf der Grundlage folgender Daten:
-
Name,
Geburtsdatum, dienstliche Adresse inkl. Telefon- und Fax-Nr., Mail-Adresse,
-
Ausbildung und gegenwärtiger Status (Funktion, Amt,
Vergütungsgruppe),
-
tabellarischer
Lebenslauf in Deutsch und Englisch oder Französisch, ggf. in anderen Sprachen,
-
gewünschter
Einsatzbereich.
Mit
Einverständnis der Interessentinnen und Interessenten können weitere Daten
erhoben und verarbeitet werden.
5
Allgemeine Bestimmungen
Diese
Richtlinien können im Einvernehmen mit den Ressorts geändert und ergänzt werden.