Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 5 vom 4.3.2016 Seite 103 bis 126
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00 vom 21. Januar 2016
III.
Durchführung des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten
in die Berufsbildungsausschüsse
der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
Bekanntmachung
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-1-19.21.00
vom 21. Januar 2016
Die aufgrund von § 77 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), bei den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berufungen der bisherigen Mitglieder neu zu besetzen.
Unter Bezugnahme auf § 77 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes werden die in den Bezirken der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bestehenden vorschlagsberechtigten Organisationen aufgefordert, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf, bis spätestens zum 8. Juni 2016 Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einzureichen. Die Vorschläge müssen enthalten:
1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Arbeitsstätte und Anschrift der vorgeschlagenen Personen sowie die Bestätigung darüber, dass die Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.
2. Angaben über die Mitgliederzahl der vorschlagsberechtigten Berufsorganisationen.
- MBl. NRW. 2016 S. 113