Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 1 vom 5.1.2017 Seite 1 bis 14
Bekanntmachung über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!“.
III.
Bekanntmachung
über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen
Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9
jetzt!“.
Bekanntmachung
des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 111.35.15.02 -
111 - 35.04.14 vom 14. Dezember 2016
1.
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat die Landesregierung die amtliche Listenauslegung und
die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das
Volksbegehren „G9 jetzt!“ zugelassen.
2.
Für das Volksbegehren „G9 jetzt“ sind benannt als Vertrauensperson
Herr
Marcus Hohenstein
Kohlbettstraße 6
57072 Siegen
und als stellvertretende Vertrauensperson
Herr
Dr. Jonas Klaiber-Lodewigs
Vormholtzstraße 22
44801 Bochum.
3.
Die amtliche Listenauslegung (Eintragungsfrist) beginnt am 2. Februar 2017
und endet am 7. Juni 2017.
4.
Die Eintragungslisten sind über die Auslegungszeiten nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und
2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG) vom 5. Oktober
2004 hinaus auch an folgenden Sonntagen auszulegen:
Sonntag, 19. Februar 2017
Sonntag, 26. März 2017
Sonntag, 30. April 2017
Sonntag, 28. Mai 2017
5.
Die Frist für die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung
endet spätestens am 4. Januar 2018.
MBl. NRW.2017 S. 14