Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 27 vom 2.11.2018 Seite 555 bis 572
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019
III.
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2019
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 23. Oktober 2018
Die
Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist im
Internet unter
http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen
öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 23. Oktober 2018
Der
Direktor
des
Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias
L ö b