Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 16 vom 16.4.2004 Seite 395 bis 420
Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) im Haushaltsjahr 2004 RdErl. d. Innenministeriums v. 18.3.2004 33 - 47.03.01 - 2293/04
Bemessung der Fördersätze
für zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV)
im Haushaltsjahr 2004
RdErl.
d. Innenministeriums v. 18.3.2004
33 - 47.03.01 - 2293/04
Im Hinblick auf die Bemessung der Fördersätze für
zweckgebundene Zuweisungen an Gemeinden (GV) ist die finanzielle
Leistungsfähigkeit dieser Gebietskörperschaften und ihre Beteiligung am Finanz-
und Lastenausgleich zu berücksichtigen.
Mit dem kommunalen Finanz- und Lastenausgleich wird u.a.
die Zielsetzung verfolgt, die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden (GV)
einander anzugleichen. Bei der Einbeziehung der Finanzkraft in die Bemessung
von Fördersätzen ist deshalb grundsätzlich zu berücksichtigen, ob eine Gemeinde
auf Grund ihrer eigenen Einnahmekraft wiederholt auf Schlüsselzuweisungen nach
dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht angewiesen war und daher als überdurchschnittlich
finanzstark anzusehen ist.
Vom Vorliegen einer überdurchschnittlichen Finanzkraft
bei einer Gemeinde im Haushaltsjahr 2004 ist dann auszugehen, wenn diese in den
Haushaltsjahren 2002, 2003 und 2004 mindestens in zwei dieser Haushaltsjahre
keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat. Die Gemeinden, auf die dieser
Sachverhalt zutrifft, werden in der beiliegenden Übersicht benannt. Bei allen
übrigen Gemeinden ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine
durchschnittliche Finanzkraft gegeben ist.
Von diesen Grundsätzen können Ausnahmen bei der Bemessung
von Fördersätzen nur dann als vertretbar angesehen werden, wenn sich in
besonders gelagerten Fällen eine außergewöhnliche Belastungssituation bei der
betroffenen Gemeinde ergibt und landespolitische Intentionen dafür sprechen,
von der vorgegebenen Einstufung der Gemeinde abzuweichen. Hierzu bedarf es der
Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde dieser Gemeinde.
Bei der Bemessung der Fördersätze für zweckgebundene
Zuweisungen an Gemeinden (GV) sind die vorstehenden Ausführungen zu beachten.
Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft
im Haushaltsjahr 2004
Im Regierungsbezirk Arnsberg
Stadt Attendorn
Stadt Ennepetal
Gemeinde Erndtebrück
Stadt Erwitte
Stadt Kreuztal
Gemeinde Neunkirchen
Stadt Plettenberg
Gemeinde
Schalksmühle
Im Regierungsbezirk Detmold
Stadt Blomberg
Stadt Borgholzhausen
Stadt Halle (Westf.)
Stadt Harsewinkel
Gemeinde
Herzebrock-Clarholz
Stadt Porta
Westfalica
Gemeinde Steinhagen
Gemeinde Verl
Im Regierungsbezirk Düsseldorf
Stadt Düsseldorf
Stadt Erkrath
Stadt Haan
Stadt Heiligenhaus
Stadt Hilden
Stadt Kempen
Stadt Langenfeld
(Rhld.)
Stadt Meerbusch
Stadt Neuss
Stadt Ratingen
Stadt Straelen
Im Regierungsbezirk Köln
Stadt Bad Honnef
Gemeinde Hellenthal
Stadt Linnich
Stadt Meckenheim
Stadt Wesseling
Stadt Wiehl
Im Regierungsbezirk Münster
Gemeinde Altenberge
Stadt Oelde
- MBl. NRW. 2004 S. 404